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Autor: Tobias Röver
Datum: 05.11.2007
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Schützen sie ihr WLAN-Netz

Irgendwie ist es ja bequem, wenn man mit seinem Laptop gemütlich auf der Couch sitzen und dabei im Internet surfen kann – ganz ohne lästige Kabel, ganz einfach über WLAN. Doch wer zwar eine Internet Flatrate hat, jedoch zu bequem ist und sich keine Mühe macht die Funkdaten zu schützen, kann auch Ärger bekommen. Jeder Anschlussinhaber ist gesetzlich dazu verpflichtet seinen Zugang vor Datendieben zu schützen. Dabei sind die notwendigen Schritte relativ einfach zu erledigen.

Verschlüsselung aktivieren

Vor allem Anderen steht: Die Verschlüsselung des WLAN-Netzwerkes aktivieren. Wer dies nicht tut nimmt in Kauf, dass sich Fremde in das Netzwerk einklinken und so auf seine Kosten im Internet surfen und auch illegale Daten downloaden. Die Verschlüsselung kann über die Software eines Internetanbieters oder über Einstellungen im Betriebssystem aktiviert werden. Der aktuelle Standard heißt WPA – bei der Verschlüsselung sollte auf alltägliche Begriffe verzichtet werden. Am sichersten ist eine willkürliche Kombination von Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.

Nutzerkreis einengen

Der Code sollte nur an vertrauenswürdige Personen weitergegeben werden, denn er ist der Schlüssel zum Funknetz. Zur Not sollten, zum Beispiel in einer WG, alle Nutzer schriftlich verpflichtet werden, den Zugang nur für legale Zwecke zu nutzen. Auch eine regelmäßige Änderung des Codes erhöht die Sicherheit. Bei neueren Programmen und WLAN-Routern ist es auch möglich eine Zeitspanne einzugeben, nach der sich der Code automatisch erneuert. Je nach Wechselrhythmus kann dadurch zwar die Schnelligkeit des Internets abnehmen, dafür ist aber ein Maximum an Sicherheit gegeben.

Was tun bei Abmahnungen?

Falls eines Tages eine schriftliche Abmahnung eines Musik- oder Filmanbieters im Briefkasten liegt, sollte man diese genau prüfen. Die persönlichen Daten haben die Firmen von den jeweiligen Providern bekommen, da diese verpflichtet, sind zur Aufklärung von Straftaten beizutragen. Oftmals ist auch eine Unterlassungserklärung Bestandteil dieser Mahnungen, in denen sich der Internetnutzer schriftlich dazu erklärt unerlaubte Datei Transfers zu verhindern. Dies kann man durch eine Firewall garantieren.

Anwaltskosten

Bei gegnerischen Anwaltskosten sollte man nicht vorschnell handeln. Wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, sollte man die Kosten nicht zahlen. Rechtlich ist noch nicht eindeutig geklärt, inwiefern der Anschluss-Besitzer für seine Mitnutzer verantwortlich ist. Man kann in einem Kompromiss jedoch auch eine Teilung der Kosten anstreben.
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