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Autor: Maurice Bokma / RSE Datenrettung
Datum: 23.08.2007
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Datenrettung und Computer Forensik

Datenrettung ist das Wiederherstellen von verlorenen oder gelöschten Dateien. Ihre Daten, die Sie auf einer Festplatte, einem USB-Stick, einer Memory Card, einer CD/DVD oder einem anderen Datenträger gespeichert haben, laufen ständig Gefahr, verloren zu gehen. Wenn ein Datenträger herunterfällt, defekt wird oder durch Brand, Viren, Würmer oder andere Ursachen beschädigt wird, können die darauf gespeicherten Daten oft nicht mehr auf normale Art ausgelesen werden. Wenn kein Backup erstellt wurde, wird es recht schwierig, die Daten selbst wiederherzustellen. Mit einer Datenrettungssoftware ist oft noch einiges zu retten, das aber nur, so lange der Datenträger nicht mechanisch beschädigt ist. Bei einer mechanischen Beschädigung gibt es nur eine Lösung, nämlich professionelle Datenrettung. Speziell ausgebildete Ingenieure sind auf die Rettung von Daten spezialisiert, speziell in Fällen, in denen jede Datenrettungssoftware versagt. Mit Hilfe von Head- und PCB-Swaps sowie anderen Methoden bringen sie den Datenträger wieder in Gang und sind die Daten in den meisten Fällen zu retten.

Ein mit der Datenrettung verwandtes Fachgebiet ist die Computerforensik. Die Computerforensik beschäftigt sich mit dem Untersuchen und Beweisen von Computerkriminalität. Computerkriminalität liegt unter anderem bei Fälschung, Diebstahl oder Manipulation von Daten vor. Auch bei Problemen wie Betriebsspionage, Konkurs, anonyme E-Mails und Vertragsbruch können Computerforensiker zum Einsatz kommen. Mit Hilfe von Datenrettungstechniken kann untersucht werden, welche Daten verändert oder gelöscht wurden. Bei einer forensischen Datenuntersuchung werden die Zugriffsinformationen der wiederherzustellenden Daten ermittelt: Erstellungsdatum, Sendedatum, Löschdatum, Kopierdatum, Datum der letzten Bearbeitung und der ursprüngliche Speicherort. Der forensische Bericht zeigt dann auf, wie und wann die Daten gestohlen oder verändert wurden. Diese Untersuchung kann als Beweis in Gerichtsverfahren herangezogen werden.

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