Treppenlifte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das sagen zumindest die Verkaufszahlen aus, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten massiv angestiegen sind. Wesentlich bedingt ist das durch die vermehrte Werbung in Funk und Fernsehen, die scheinbar immer mehr die ältere Generation unserer Gesellschaft anzusprechen scheint.
Hat man sich einmal für den Kauf eines Treppenlifts entschieden, geht es aber um eine wichtige Sache, nämlich die Kosten, die zu entrichten sind, und besonders deren Finanzierung. Denn wer sich für ein Modell entschieden hat, hat zunächst einmal einen bestimmten Geldbetrag an den Treppenlifthersteller bzw. den Verkäufer des Treppenliftmodells zu entrichten. Diese variieren, je nachdem welche Ansprüche man an den Treppenlift stellt, den man im eigenen Haus einbauen möchte. So wird ein gebrauchter Treppenlift in Relation in der Regel deutlich günstiger sein als ein neues Treppenliftmodell, dabei aber gleichzeitig äquivalente Qualitäten besitzen. So kann man schnell viele Tausend Euro sparen, die fällig werden, wenn man sich für ein absolut neuwertiges Modell entscheidet. Ebenfalls verhilft man damit dem ehemaligen Besitzer des gebrauchten Treppenlifts, dass dieser den Lift loswird und dafür noch eine gewisse Geldsumme erhält.
Die Frage der Finanzierung hingegen wirft dabei aber noch weit mehr Bedarf zum Nachdenken auf, denn neben den Kosten für das Treppenliftmodell fallen zusätzliche Kosten für den Einbau an. Insofern lohnt es sich, schon vor dem Kauf Gedanken zu machen, wie die Kosten zu refinanzieren sind. Hilfreich ist in den allermeisten Fällen die gesetzliche oder private Pflegeversicherung, die helfend unter die Arme greift mit einer Geldsumme von bis zu 2.557 Euro, sofern bei einer Person, die den Treppenlift verwendet eine Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3 vorgenommen wurde.
|