Viele Benutzer eines Mobiltelefons mögen sicherlich die Meldung „Nur Notruf möglich“ kennen, da diese des öfteren angezeigt wird, wenn die Sim-Karte nicht vorschriftsmäßig eingelegt oder inaktiv ist. Doch was passiert im Ernstfall, wenn man ausschließlich ein Handy ohne Simkarte zur Verfügung hat?
Seit dem 1. Juli 2009 ist es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich, mit einem Mobiltelefon, in der keine Simkarte ordnungsgemäß eingelegt ist, einen Hilferuf abzusetzen. Der Gesetzgeber will mit der „Verordnung über Notrufverbindungen“, die am 17. Dezember 2008 vom Bundesrat beschlossen wurde, die Zahl der missbräuchlichen Anrufe in den Notrufzentralen verringern. Technisch ist es nur realisierbar “Spaßanrufe“ in den Notrufzentralen zu bestrafen, wenn sich eine zurechenbare Sim Karte in dem Handy befindet, ansonsten können diese missbräuchlichen Anrufe nicht verhindert oder eingedämmt werden. Diese immense Einschränkung der Notrufabsetzung hatte der Gesetzgeber Anfang 2010 damit versucht auszugleichen, Notrufe auch mit abgelaufenen - und gesperrten Simkarten zu ermöglichen. Dabei seien Sim Karten aus Handyverträgen sowie Prepaid Karten aus vorherigem Prepaid Vergleich betroffen, doch bleibt weiterhin die Frage ungeklärt, was im Notfall passiert, wenn kein Mobiltelefon mit einer Sim Karte zugänglich ist. Das Risiko und die Furcht vieler Menschen, in einer Notlage nicht die Möglichkeit zu haben, Hilfe zu rufen, hat einen Bürger dazu bewegt, eine Petition an den Deutschen Bundestag zu erstellen. Es wird gefordert, dass die Notrufnummern auch ohne Sim-Karte erreichbar sein sollten, mit der Begründung, dass Menschenleben schwerer wiegen als der mögliche Missbrauch der Technologie. Die Petition hat bereits 485 (Stand: 20.05.2011) Unterstützer und jeder Bürger hat noch bis zum 01.06.2011 die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen. Diese ist auf der offiziellen Seite des Deutschen Bundestages zu finden.
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