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Autor: Ariane Struck
Datum: 16.01.2011
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Schnee und Hochwasser sind kein Stornierungsgrund

Wenn Hochwasser und Schneeverwehungen den Start in den Kurzurlaub behindern, bietet das Reiseportal Verwöhnwochenende.de seinen Gästen ein Wertscheck-Konzept, um den gebuchten Kurzurlaub nachholen zu können
Der Gesetzgeber sieht für Reise-Stornierung eindeutige Bedingungen vor: wer eine Kurzreise ein Hotel bucht und seinen Kurzurlaub anschließend nicht storniert oder nicht zum reservierten termin nicht antritt, muss zahlen. Gebucht ist gebucht, sagt der Gesetzgeber. Für nichtangetretene Reisen, sogenannte "No-Show´s" kann der Beherbergungsbetrieb dem Gast den vollen Reisepreis, abzüglich eingesparter Leistungen in Rechnung stellen. Die Gründe, die den Gast zur Stornierung oder Verschiebung der Reise veranlassten, sind zumeist nicht entscheidend. Laut Gesetzgeber sind lediglich die Umstände zu werten, die in der Risikosphäre des Gastes liegen.

Ein Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Dieser ist nach dem BGB geregelt und kann von beiden Parteien nicht einseitig gelöst werden. Wir erleben es täglich, dass Gäste einen gebuchten Kurzurlaub gar nicht oder nur sehr kurzfristig stornieren, so die Betreiber von Verwoehnwochenende.de, dem Reiseportal für Kurzreisen in Deutschland.

Trotz eindeutiger und transparenter Rechtssprechung sind sich Urlauber häufig nicht darüber bewusst, dass eine simple Hotel-Reservierung einen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt. Dieser Reisevertrag hat seine Gültigkeit, egal auf welchem Wege der Urlauber die Kurzreise reserviert hat: telefonisch, im Internet oder E-Mail.

Die Stornierungsgründe der Urlauber sind häufig ähnlich gelagert. In den meisten Fällen werden Krankheit, Trennung vom Partner, Tod von Angehörigen, berufliche Termine sowie Schneemangel oder allgemein schlechte Wetterlagen genannt.

Wenn ein Urlauber eine gebuchte Kurzreise storniert ist das Hotel berechtigt, entstandene Ausfallkosten bis zu hundert Prozent in rechnung zu stellen, wenn in der verbleibenden Zeit bis zur Anreise kein anderer Reiseteilnehmer für den gebuchten Kurzurlaub gefunden wird. Was viele Gäste dabei nicht wissen: eine gebuchte Reise ist nicht personengebunden und kann im Regelfall auf jede beliebige Person übertragen werden. Im konkreten Stornierung-Fall ist eine Ersatzperson jedoch meist nicht zu finden.

Einen Blick in die Stornobedingungen kann sich vor Bekanntmachung der Stornierung für den Gast lohnen. Die wenigsten Gäste lesen sich vor Stornierung die Stornobedingungen sorgfältig durch. Überrascht und verärgert reagieren Urlauber, wenn sie nach Stornierung eine Rechnung vorfinden.

Das Reiseportal Verwoehnwochenende.de ist bemüht, im Diskurs mit seinen Hotelpartnern, Gästen erleichterte Stornierungsmöglichkeiten zu bieten. Kurzreisen sind in vielen Fällen aus einzelnen Komponenten zusammengestellt und die unterschiedlichen Interessenslagen, auch von Drittanbietern wie Floristen, Physiotherapeuten oder Kartenveranstalter nicht leicht zu vereinbaren. Entsprechend wurden durch Verwoehnwochenende.de ein Wertscheck-Konzept für den Stornofall von urlaubern entwickelt. Mit der Stornierung erhält ein Gast neue Reiseunterlagen, die ihn berechtigen, die gebuchte Kurzreise innerhalb eines Jahres anzutreten. Damit umgeht der Gast unnötige Kosten und erhält die Möglichkeit, die schönsten Tage des Jahres nachzuholen.
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