Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Oliver Krumes
Datum: 10.11.2010
Views: 2798
Bewertung
Unsere Leser bewerten diesen Artikel mit 2 von 5 Sternen
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 2 von 5
bei 11 Bewertung(en)

Lektorat einer Masterarbeit - rechtlich in Ordnung?

Mit der Masterarbeit soll der akademische Grad Master nach einem anstrengenden und intensiven Studium errungen werden. Dieser Grad soll Ihre aussichtsreiche berufliche Laufbahn ermöglichen. Ein akademischer Grad begleitet jeden, der ihn sich erarbeitet hat, ein Leben lang. Entsprechend sollte gerade Ihre Masterarbeit als eine mustergültige wissenschaftliche Arbeit vorgelegt werden. Ihre Erarbeitung in allen Abschnitten und Einzelheiten kostet viel Zeit und eine angestrengte wissenschaftliche Arbeit mit umfangreichen Hintergrundmaterialien. Dies soll am Ende auch repräsentativ zur Vorlage kommen.

Es ist rechtmäßig, solche Arbeiten zur Erreichung ihrer endgültigen Form, in ein Lektorat zu geben. Wenn im eigenen Studienumkreis, der Universität oder im sonstigen Umfeld kein kompetenter Lektor zur Verfügung steht, ist es legal, eine Masterarbeit für die Endüberarbeitung auch in ein kommerzielles Korrekturat und Lektorat zu geben. Dort können nicht nur Tipp- und Rechtschreibfehler, die sich eingeschlichen haben, beseitigt werden, sondern es wird auch zielgerichtet nach Wortwiederholungen, deren Ersetzung durch Synonyme, Absatzkontrolle und der besten Satzzeichenverwendung gesehen. Darüber hinaus kann auf Wunsch auch gleich ein einheitliches, druckfertiges Layout angefertigt werden. Ihre Arbeit wird übersichtlich formatiert und bekommt ein professionelles Gesicht.
Dies sind technische Arbeiten durch ein Lektorat. Das Lektorat für Masterarbeiten wird sich nicht – wie ein Verlagslektorat – mit den Inhalten auseinandersetzen, sondern mit der Form. Die Authenzität der Arbeit darf dabei nicht angetastet werden und wird es auch nicht. Zusätzlich ist es im Vorfeld legal, sich mit einem wissenschaftlichen Lektor über die inhaltlichen Darlegungen zu beraten. Dies ist ebenfalls legal. Der wissenschaftliche Lektor darf beratend zur Seite stehen, wird aber Ihre eigenen Aussagen nicht inhaltlich verändern. Er darf Empfehlungen geben, wie wissenschaftliche Inhalte besser zu vermitteln und zu begründen sind.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2026 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz