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Infos zum Artikel
| Autor: |
Nena Gardner |
| Datum: |
02.09.2010 |
| Views: |
2676 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Gründungszuschuss – Voraussetzungen und Regelungen |
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Im Grunde genommen bedeutet es, einen Gründungszuschuss zu beantragen, dass sich der Antragsteller mit der staatlichen Hilfe selbstständig machen möchte. Genau dies tun jährlich im Schnitt 150.000 Personen in Deutschland mit dem Gründungszuschuss. Diese Personen müssen aber ganz bestimmte Vorgaben erfüllen.
Es geht im engeren Sinn um Voraussetzungen, die zur Vergabe eines solchen Zuschusses von großer Bedeutung sind. So muss der Antragsteller beispielsweise bei der Antragstellung nachweisen könne, dass er seit mindestens einem Tag arbeitslos gemeldet sein muss und seinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld von 90 Tagen noch nicht verstrichen ist. Weiter gilt, dass alle Antragsteller sich auch wirklich in der hauptberuflichen Tätigkeit selbstständig machen möchten, die Arbeitszeit ist hier mit 15 Wochenstunden vom Gesetzgeber vorgegeben. Der Antragsteller muss bei Beantragung des Gründungszuschusses einen sehr komplexen und ausgereiften Businessplan vorlegen können, der einer sehr intensiven Prüfung standhalten kann. Dieser Businessplan wird nur dann einer solchen Prüfung standhalten können, wenn er von Experten erstellt worden ist, denn er wird während der Antragsstellen von fachkundigen Stellen wie der Industrie- und Handelskammer, von Rechtsanwälten und dem Gründungszentrum geprüft.
Eine weitere ganz wichtige Voraussetzung für die Bewilligung eines Gründungszuschusses ist die Tatsache, dass der Antragsteller einen Nachweis erbringen muss, dass er eine persönliche Eignung für die auszuübende selbstständige Tätigkeit erbringen muss. Dies bedeutet im Einzelfall, er muss über die erforderlichen Qualifikationen und über ein Maß an Berufserfahrung verfügen. Weiterhin sollten die Antragsteller in den letzten zwei Jahren noch keinen Zuschuss für eine Existenzgründung bei den zuständigen Stellen der Länder beantragt haben. Die Altersbegrenzung für die Beantragung des Gründungszuschusses beträgt 65 Jahre.
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