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Autor: Hans Peter Pinner
Datum: 06.07.2010
Views: 3363
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Details zu Diisononylphthalat

Diisononylphthalat (DINP) besteht aus einer organischen-chemischen Verbindung aus Phthalaten. Der Aggregatzustand bei Zimmertemperatur ist flüssig, mit sehr geringen Geruch. Der Siedepunkt von Diisononylphthalat liegt bei ca. 275 °C und es ist quasi unlöslich in H²O. Diisononylphthalat verhält sich auch bei Kälte konstant und behält seine niedrige Flüchtigkeit, deshalb wird es vor allem als Weichmacher für PVC eingesetzt, aber auch für Klebstoffe, Lacke, Farben, Gummi, Lösungsmittel und Dichtmittel.

Diisononylphthalat wird durch Verbindung von Phthalsäureanhydrid mit Isononylalkohol (Isononanol, INA) mit Hilfe eines Titankatalysator hergestellt. DINP ist ein Gemisch von Isomeren, deren Alkylketten 8 bis 10 Kohlenstoffatome aufweisen; der größte Teil des Gemischs verfügt jedoch über Ketten, die aus 9 Kohlenstoffatomen zusammengesetzt sind. Der Weichmacher ist keine einheitliche Substanz, sondern ein besonderes Gemisch auch bis zu 30 Isomeren. Die toxologischen Eigenschaften sind lt. der Sicherheitskennzeichnung der Chemikalie noch nicht gründlich Untersucht. DEHP ist fortpflanzungsschädigend, es vermindert im Tierversuch die Fruchtbarkeit und verursacht Missbildungen bei der Nachkommenschaft.

1999 wurde ein Verbot für das Inverkehrbringen von Spielzeug- und Babyartikeln erlassen. Dazu kam es, da der Weichmacher hauptsächlich in PVC eingesetzt wird der zur Herstellung von bestimmten Kinder-und Babyspielzeugen verwendet wird. Das Verbot wurde zum Schutz der Kinder bis zu 3 Jahren die ihr Spielzeug mit dem Mund erforschen erlassen. Um Gesundheitliche Folgeschäden auszuschließen wie chronische Leber-und Nierenschädigungen. Außerdem stehen manche Phthalate im Verdacht, auch krebserregend zu wirken. Durch das reiben auf den Oberflächen von PVC-Artikeln mit Baumwolle, mit und ohne Öl kann über lange Zeit DEHP herausgelöst werden. Diese wird über die Haut der Kinder, z.B. PVC-Höschen,Wickeltischauflagen oder PVC-Überzügen in Kinderwagen aufgenommen.

Die EU - Kommission ist der Ansicht, dass, sollte die Verwendung von DNOP, DIDP, BBP und DBP als Ersatzweichmacher für DINP und DEHP als eine Konsequenz des Verbotes dieser beiden Substanzen als Weichmacher in den betreffenden Produkten erlaubt sein, die Phthalatexposition von Kindern zunehmen und deshalb das Risiko erhöhen würde. Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass nach dem Vorsorgeprinzip diese Entscheidung auch auf diese anderen Phthalate anzuwenden ist.

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