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Autor: Frank Romeike
Datum: 16.02.2010
Views: 2886
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Vorsicht bei Angeboten für Billig-Scheidung

Niemand möchte gerne mehr Geld ausgeben als notwendig um eine bestimmte Leistung zu erhalten. Vor allem, dann wenn Ehepaare vor einer Scheidung - mit all ihren schmerzlichen und kostspieligen Folgen - stehen, ist der Wunsch nach niedrigen Scheidungskosten nachvollziehbar.

Nachfrage erzeugt Angebot und so werben mittlerweile viele Kanzleien mit Einsparmöglichkeiten beim Scheidungsverfahren.

Der Gedanke ist verlockend:

1. Die Ehepartner vereinbaren eine sogenannte einvernehmliche Scheidung.
2. Die Ehepartner werden durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten.

Die Kostenersparnis für das Scheidungsverfahren beträgt potentiell bis zu 40% der Gesamtsumme. Dies können bei Paaren mit hohem Einkommen mehrere tausend Euro sein.

Vorsicht ist trotzdem mehr als geboten:

So logisch es dem Laien erscheinen mag, so falsch kann eine Entscheidung für dieses Vorgehen im Scheidungsfall sein.
Der sachliche Denkfehler liegt vor allem in der Formulierung „gemeinsamer Anwalt“.

Sachlich richtig ist hingegen, dass ein Anwalt immer die Interessen der beauftragenden Partei in einem Rechtsstreit vertreten muss. Er kann also nicht beide Ehegatten vertreten.

Es ist folgendermaßen so, dass eine Partei bei der Scheidung auf anwaltlichen Beistand verzichtet!

Hier liegt die große Gefahr für eben diese Partei und demnach sollte sich die verzichtende Partei über folgende Fragen klar werden:

1. Sind wirklich alle Scheidungsfolgen zu meinen Gunsten geregelt? (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung)
2. Bin ich rechtlich gut genug informiert, um alle Folgen der einvernehmlichen Regelungen abschätzen zu können?

Um sicher zu gehen ist eine Beratung durch einen eigenen Anwalt immer dringend anzuraten.
Eine anwaltliche Erstberatung ist nicht teuer und kann Sparwillige vor kostspieligen und unerwünschten Konsequenzen bewahren.
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