Wie kann man in Italien studieren? Bevor man einen Studium-Aufenthalt in Italien genießen kann, sollten einige Dinge klargestellt werden. Der Anteil, an, in Italien gemeldeter ausländischer Studenten, beträgt 2,1 Prozent. Die Zahl hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Davon stammen 72 Prozent aus europäischen Ländern. Ebenso kommt ein erheblicher Prozentsatz aus asiatischen und afrikanischen Ländern. Bei den ausländischen Studenten erfreuen sich Medizin, Geistes- und Sozialwissenschaften besonderer Beliebtheit .
Einige kleine Details zur Registrierung:
In der Regel kann man in Italien ein gesamtes Studium abschließen oder ein, im Heimatland bereits begonnenes Studium, fortsetzen. Es ist aus möglich, nur für ein Jahr oder ein paar Monate in Italien zu studieren. Die Fristen zur Einschreibung sind von Universität zu Universität verschieden. Es empfiehlt sich daher, direkt mit der Universität seiner Wahl Kontakt aufzunehmen. Zu beachten ist, dass einige Universitäten auch für Studienfächer ohne Numerus Clausus einen Eintrittstest durchführen.
Zu den Fachrichtungen mit Studienplatzbeschränkung zählen Architektur, Medizin, Zahnmedizin, Erziehungswissenschaften, Psychologie, Veterinärmedizin und Kommunikations- und Rechtswissenschaft. Bei all diesen Studienfächern müssen sich die Anwärter einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Studierende aus Europa sind den gleichen Prüfungsbedingungen wie Italiener ausgesetzt. Dies ist zum grossen Nachteil, da Italiener ihre Sprache seit Kindesbeinen beherrschen. Es empfiehlt sich daher, an einem Vorbereitungskurs zur Aufnahmeprüfung an der Italienischen Universität teilzunehmen. Diese Kurse beinhalten sowohl Italienisch Sprachunterricht, als auch Fachterminologie und wissenschaftliche Vorbereitung.
EU-Mitglieder brauchen kein Visum, es ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft muss bei der "Questura" (Polizeipräsidium) eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium beantragt werden. Dies ist allerdings nur bei einem Studienaufenthalt von länger als drei Monate erforderlich.
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