Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Jens Böhm
Datum: 23.04.2007
Views: 3871
Bewertung
Unsere Leser bewerten diesen Artikel mit 3 von 5 Sternen
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 3 von 5
bei 6 Bewertung(en)

Fahren in Frankreich – Knöllchen gratis

In Frankreich werden Verkehrsregeln gegenüber Touristen sehr streng ausgelegt. Um unnötigen Ärger zu vermeiden werden folgend ein paar einfache Grundregeln zum Thema Fahren in Frankreich angesprochen.

Auch in Frankreich wird rechts gefahren. Für Passagiere in Front und Fond eines Fahrzeuges besteht Anschnallpflicht. Kinder müssen auf geeigneten Sitzunterlagen Platz nehmen. Wie in vielen anderen Ländern auch, ist es untersagt unter Alkoholeinfluss zu fahren. Die Auslegung der Gesetze gegen Alkohol am Steuer ist in Frankreich sehr streng. Selbst am Tag sollte Abblendlicht eingeschaltet werden. Dies gilt besonders bei schwierigen Sichtverhältnissen.

Um ein Kfz zu führen muss das Alter des Fahrers mindesten 18 Jahre betragen. Für die Ausleihe eines Mietwagens muss der Fahrer mindestens 21 Jahre sein und seit mindestens einem Jahr in Besitz einer amtlichen Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis sollte man immer mit sich führen. Darüber hinaus ist es zur Bestätigung der Identität ratsam, einen Reisepass oder Personalausweis mitzunehmen. Im Falle eines Schadens mit einem Mietwagen zeigt der Mietvertrag mit der Autovermietung den bestehenden Versicherungsschutz.

In Frankreich gilt „Priorite a droite“, die auch in Deutschland geltende Rechts vor Links Regel. Ausnahmen sind mit einem Vorfahrtsschild gekennzeichneten Hauptstraßen und Kreisverkehr. Im Kreisverkehr haben die sich im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeuge immer Vorfahrt. An Stoppschildern müssen Fahrzeuge vollständig stehen bleiben. Um bei entgegenkommenden Verkehr links abzubiegen muss man oftmals zuerst rechts abbiegen und einer Umleitung über Ampeln oder Unter-, bzw. Überführungen folgen. In der Regel ist diese Art der Abzweigung deutlich im Voraus ausgeschildert.

Parkbestimmungen sind zwingen einzuhalten. In den meisten Städten wird die Überprüfung der Parkerlaubnis sehr ernst genommen und schon viele Urlauber haben als unliebsames Souvenir ein Knöllchen mit nach Hause genommen. Besondere Aufmerksamkeit ist in Gegenden in denen Fahrzeuge einen “Zone Bleu” Sticker benötigen geboten. Normalerweise sind diese Sticker in Zeitungsgeschäften und der örtlichen Touristeninformation erhältlich. Ebenfalls weit verbreitet sind Parkuhren. Es wird in Verkehrsrichtung geparkt.

Besucher die mit dem eigenen Fahrzeug oder mit einem Mietwagen Nizza und den Süden Frankreichs erkunden, sollten entlang der Küste vor allem über Nacht auf sichere Parkmöglichkeiten zurückgreifen.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz