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Infos zum Artikel
| Autor: |
Andreas Lange |
| Datum: |
29.09.2009 |
| Views: |
2220 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Geschenkideen |
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Geschenke sind freiwillige Übertragungen des Eigentums an einer Sache ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen. Beliebte Anlässe für tolle Geschenkideen sind unter anderem Geburtstage, Ostern, Weihnachten, Hochzeiten, Mutter- und Valentinstag. Das Schenken kann ein Ausdruck des altruistischen Handelns sein und übt auf den Beschenkten einen gewissen sozialen Druck aus.
Geschenke in Form von Gegenständen werden oftmals in Geschenkpapier verpackt und mit farbigen Geschenkbändern verziert. Das Geschenkpapier besteht, wie es der Name schon sagt, in der Regel aus Papier und das Geschenkband aus Kunststoff.
Die Schenkung nach dem Motto „Geschenkt ist geschenkt – das wieder holen ist gestohlen“ gilt auch im juristischem Sinne. Lediglich beim großen Undank macht das BGB Ausnahmen.
Unterscheiden lassen sich die Handschenkung und das Schenkungsversprechen. Während bei der Handschenkung die Ware sofortig übergeben wird, ist es bei dem Schenkungsversprechen anders. Diese wird in aller Regel für Übertragung von Rechten, wie eines Grundstückes oder Hausbesitzerwechsel verwendet. Die Schenkung setzt eine unentgeltliche Zuwendung der Ware oder des Rechts voraus. Dabei geht das Vermögen des Schenkers in das Vermögen des Beschenkten über. Bei dieser Form müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.
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