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Autor: Marvin Fuchs
Datum: 12.02.2008
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Fluglärm und Billigflüge

Neben der Luftverschmutzung und dem Beitrag zum Klimawandel gibt es eine weitere bedeutsame Beeinträchtigung der Umwelt durch den Luftverkehr: den Fluglärm. Neben den Fliegern verursachen auch die oft gigantisch großen Bodenstationen einen nicht unerheblichen Lärmpegel. Die Ursachen des Lärms, den ein startendes oder auch landendes Flugzeug auslöst, sind vor allem die Triebwerke, aber auch das Fahrwerk und in nicht geringfügigem Maße der Luftstrom um die Maschine. Unbestreitbar stellt der Fluglärm einen hohen Störfaktor dar für die Menschen, die in der Umgebung eines großen Flugplatzes leben. In Europa sind in etwa 10 Millionen Menschen davon betroffen. Der Lärm hat wesentlich weiter reichende Folgen als auf den ersten Blick wahrzunehmen ist. Neben gesundheitlichen Schäden, wie fluglärmbedingten Krankheiten, entstehen auch gewisse volkswirtschaftliche Probleme, wie beispielsweise der Wertverfall von Häusern und Grundstücken in Flugplatznähe. Gemessen und aufgezeichnet wird der Fluglärm auf jedem Flughafen kontinuierlich von einer vorgeschriebenen speziellen Messanlage, was vom Luftverkehrsgesetz festgelegt ist. Auf diese Weise ist der durch Flugzeuge und Bodenstation verursachte Lärm eines Flughafens besser dokumentiert als jede andere Art von Verkehrslärm. Lange gab es in Deutschland keine gesetzlich geltenden Grenzwerte für Fluglärm, außer ein Fluglärmgesetz aus dem Jahre 1971, welches sehr kontrovers diskutiert wurde und wenig Wirkung zeigte. Erst 36 Jahre später wurde diese Bestimmung entscheidend überarbeitet und 2006 in einer neuen Fassung wieder rechtskräftig. Nach dem neuen Fluglärmgesetz gelten sowohl für Flughäfen, die schon in Betrieb sind, als auch für solche die gebaut oder erneuert werden, genaue Lärmgrenzwerte. Auch den Bewohnern des Umlands von Flughäfen wird ab jetzt das Recht auf einen passiven Lärmschutz zugesprochen. Dies ist ein großer Fortschritt im Vergleich zu Anwohnern, die unter Schienen- oder Autolärm zu leiden haben. Diese haben nämlich nur bei Neubauten oder Erneuerungen Anspruch auf einen gewissen Schutz. Die Lärmbelästigung variiert je nach Flugphase und auch Höhe der Lademasse des Luftfahrzeugs, weswegen laut Gesetz differenziert wird zwischen Tages- und Nachtschutzzonen, sowie zivilen und militärischen Flugplätzen. Nimmt durch die steigende Zahl der Billigflugangebote der Luftverkehr zu, steigt damit auch unweigerlich der Fluglärm an. Daher verstärken Billigflüge auch die Lärmbelastung der umliegenden Anwohner.

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