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Autor: Dniize K.
Datum: 28.12.2007
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Wahltarife der Krankenkassen

Seit April 2007 haben Krankenkassen die Möglichkeit, so genannte Wahltarife für ihre Versicherten anzubieten. Das soll den Wettbewerb ankurbeln. So müssen die Kassen Tarife für besondere Versorgungsformen anbieten. Dazu gehören u.a. die Integrierte Versorgung, die eine abgestimmt Behandlung zwischen Haus-und Facharzt hervorbringen und so Doppelbehandlungen und Kosten sparen soll sowie das Hausarztmodell, bei dem der Versicherte immer zuerst zum Hausarzt statt zum Spezialisten gehen muss. Auch die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen muss angeboten werden. Dadurch sollen die Kosten der Krankenkassen gesenkt werden. Dem Versicherten können im Gegenzug Prämien oder Beitragssenkungen als Belohnung angeboten werden. Auf freiwilligen Basis ist zurzeit noch beispielsweise der Selbstbehalttarif, bei dem der Patient einen Teil der Behandlungskosten selbst übernimmt und im Gegenzug eine vereinbarte Prämie erhält. Weiter können Tarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen vereinbart werden. Hierbei erhält der Versicherte einen Bonus, wenn er und seine Familienversicherten ein Jahr lang keine Kassenleistungen in Anspruch nehmen (ausgenommen sind Vorsorge-Untersuchungen). Es gibt außerdem noch die Möglichkeit der variablen Kostenerstattung sowie einen Tarif, der die Kostenübernahme für von der Regelversorgung ausgeschlossene Medikamente (z.B. homöopatische Arzneimittel) sichert. Ab 2009 sollen diese Wahltarife weiter ausgebaut werden.

Nicht nur Vorteile

Bei den Wahltarifen erhält der Versicherte in der Regel am Ende des Jahres eine Prämie. Diese ist in der Höhe begrenzt. Sie darf maximal 20% der vom Mitglied im Jahr gezahlten Beitrage bzw. höchstens 600€ betragen. Zunächst einmal zahlt allerdings der Patient einen Zuschlag für den jeweiligen Wahltarif. Aber es kann sich lohnen. Allerdings fast nur für Menschen, die wissen, dass sie in den nächsten Jahren gesund bleiben. Aber wer weiß das schon? Daneben gibt es auch noch andere Haken. Für alle wählbaren Tarife gilt eine Bindungsfrist an die Krankenkasse von drei Jahren. Das heißt, sie müssen sich für diese Zeit auf eine Krankenkasse und auf den jeweiligen Tarif festlegen. Auch ihr Sonderkündigungsrecht wird dadurch hinfällig. Sie müssen also auch bei Beitragserhöhungen bei ihrer Kasse bleiben. Und Menschen, die sowieso häufiger krank sind, sollten sich von solchen Tarifen eher fern halten. Denn wenn sie während der dreijährigen Laufzeit ernster erkranken, zahlen sie am Ende drauf.


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