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Autor: Silvia Kühn
Datum: 12.12.2007
Views: 4632
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Fahrverbot bei Feinstaub

Normalerweise heißt es ab einem bestimmten Grad des Feinstaubes, dass man sein Auto besser zu Hause lassen sollte und den Fußweg beschreiten sollte. Auch kann man auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, da diese weiter fahren könnten. Allerdings ist es kein Leichtes, ein Fahrverbot bundesweit zu erlassen, das Chaos würde ausbrechen. Aufgrund dieser Tatsache hat sich beispielsweise unsere Hauptstadt in Deutschland, Berlin, etwas ganz besonderes einfallen lassen. Berlin deklariert den Innenbereich der Hauptstadt (S-Bahn-Bereich) ab dem 01.01.2008 als Umweltzone. Das heißt, dass nur noch bestimmte Autos mit bestimmter Euro-Norm (Katalysator / schadstoffarmes Auto) im Innenraum Berlin fahren dürfen. Um eben gerade diese Autos von den Autos, die nicht fahren dürfen, unterscheiden zu können, hat Berlin die „Plakette“ erfunden. Wenn man also in Berlin wohnt, ist es nötig, sich für 5,00 € eine solche Umweltplakette zu kaufen, da man ansonsten mit dem Fahrzeug nicht in Berlin umherfahren dürfte. Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Autos von dem Fahrverbot betroffen sind, kann man sich im Internet darüber schlau machen, ob man mit dem eigenen Auto nach Berlin kann oder nicht. Auch Außenstehende müssen sich eine solche Plakette kaufen, wenn sie in den Umweltzonenbereich Berlins einfahren wollen. Diese Umweltzone und für manche Autos Fahrverbot bei Feinstaub – Absonderung bestimmter Art soll zum Umweltschutz beitragen, um beispielsweise einer Klimakatastrophe entgegenzuwirken.

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