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Autor: Andreas Mettler
Datum: 27.04.2015
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Das Steuerstrafverfahren und die Aufklärung

Wenn der Verdacht auf eine Steuerstraftat auftaucht, so kommt es zu einem Ermittlungsverfahren. Mit diesem ersten Schritt überprüfen die Finanzbehörden, ob eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Sobald das Verfahren eingeleitet wird, sollte ein juristischer Beistand hinzugerufen werden. Dieser achtet darauf, dass das Finanz- oder Zollamt die eigenen Richtlinien nicht überschreitet und dass sein Mandant fair behandelt wird. Die Homepage kanzlei-hildebrandt.de informiert über die verschiedenen Steuergesetze sowie über die versierten Steueranwälte, die sich mit dem breit gefächerten Themengebiet perfekt auskennen. Ob es um Steuerhinterziehung geht, um Steuerzeichenfälschung, Schmuggel, Bannbruch oder Begünstigung von Steuerstraftätern, der Anwalt sorgt dafür, dass der Mandant keine unüberlegten Aussagen macht.

Dennoch ist es wichtig, mit den Steuerbehörden zusammenzuarbeiten, denn dies kann eine positive Auswirkung auf das endgültige Strafmaß haben. Die Einleitung des Steuerverfahrens ist ein relevanter Zeitpunkt für die strafrechtlichen Konsequenzen: Mit dem Beginn des Steuerstrafverfahrens bekommen die Steuerpflichtigen, die des Betrugs bzw. der Hinterziehung verdächtigt werden, einen Hinweis auf ihre Rechte und Pflichten. Sobald das Verfahren eingeleitet wurde, wird die Verjährungsfrist unterbrochen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Selbstanzeige, für die es mit der Bekanntgabe des Steuerstrafverfahrens zu spät ist.

Die zuständigen Finanzbehörden für die Ermittlung in einer Steuerstraftat sind das Finanzamt, das Hauptzollamt, das Bundeszentralamt für Steuern oder die Familienkasse. Im Allgemeinen hat diejenige Behörde die Verantwortung, die während der Einleitung des Verfahrens für die Steuerabgaben zuständig war. Beim Steuerstrafverfahren gelten die Rechte der Behörden sowie der beschuldigten Steuerzahler als strikte Richtlinien. Die Steuerpflichtigen selbst haben nur eine eingeschränkte Pflicht, an der Aufklärung mitzuwirken, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Beim Besteuerungsverfahren hingegen hat der Steuerpflichtige kein Recht auf Auskunftsverweigerung. Um das Risiko zu vermeiden, dass er sich selbst belastet, sollte er daher nur mit einem Anwalt agieren. In diesem Zusammenhang sind Zwangsmittel seitens der Behörden unzulässig. Letztendlich liegt die Beweislast bei den ermittelnden Beamten.

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