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Autor: Thomas Müller
Datum: 31.01.2008
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Rauschgift-Gesetze im Thailand Urlaub

Thailand ist eines jener Länder, die in jeder Hinsicht so vielfältig und faszinierend sind, dass jeder Reisenden hier auf seine Kosten kommt. Egal, ob Badeurlaub, Wanderurlaub oder Kultururlaub.
Trotz all dieser Möglichkeiten sollte man sich besonders eines bestimmten gesetzlichen Verbotes bewusst sein, dessen Missachtung verheerende Folgen nach sich ziehen kann:

Der Erwerb, Besitz und Konsum von Rauschgift ist unter Androhung der Todesstrafe verboten!

Durch Hollywood-Filme wie „The Beach“ darf man sich auf keinen Fall ein falsches Bild von der diesbezüglichen Gesetzeslage in Thailand machen! Wer Drogen besitzt und erwischt wird, bekommt schwerwiegende Probleme – egal, ob er sie nur zum Eigengebrauch verwenden wollte oder ob er ein Tourist ist. Denn der „Gast“-Status schützt niemanden vor Strafe!

Natürlich hat die Menge der vorgefundenen Drogen auf die Höhe der Strafe – da jedoch selbst der Besitz von weniger als einem Gramm bereits mit Haftstrafen geahndet wird, erübrigt sich dieses Argument von selbst.

Lassen Sie sich deshalb auch auf keinerlei „Gefälligkeiten“ ein! Es ist eine beliebte Masche thailändischer Dealer, Drogen im Gepäck von Touristen ins Ausland zu schmuggeln. So erlebt der Tourist, der seines Wissens nur ein paar Lebensmittel an einen Verwandten des Bittenden übergeben soll, am Zoll wahrscheinlich eine böse Überraschung.
Und das ist wohl die denbar unschönste Weise, wie ein sonst so erholsamer Thailand Urlaub enden kann!.

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