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Infos zum Artikel
| Autor: |
Andreas Mettler |
| Datum: |
19.09.2007 |
| Views: |
2733 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Hunde und die Behörden |
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Im Gegensatz zu Katzen und selbst zum Besitz zu Pferden ist die Haltung eines Haushundes in der Bundesrepublik Deutschland mit steuerrechtlichen Regelungen verbunden. Jede Gemeinde setzt die Höhe der Hundesteuer selbst fest. Die Zahlung der Hundesteuer wird durch eine Steuerplakette nachgewiesen. Die Gemeinde darf fordern, dass die Plakette gut sichtbar am Hund angebracht werden muss. Die Durchführung von Impfungen am Hunde, auch was die Tollwut betrifft, ist sinnvoll, aber in den meisten Bundesländern nicht vorgeschrieben. Landesspezifisch geregelt sind auch gesetzliche Regelungen zum Entfernen von Hundekot an öffentlichen Plätzen, zum Leinenzwang und gesonderte Bestimmungen über das Halten sogenannter Kampfhunde. Seit dem Jahre 2004 setzt der Grenzübertritt mit einem Hund das Mitführen eines Heimtierausweises voraus. Dem Hund muss zudem ein Chip zur Identifikation oder bis 2011 übergangsweise eine entsprechend markierte Tätowierung mit sich führen. Ein offiziell anerkannter Hundeführerschein existiert in Deutschland nicht, auch die Ausbildung eines Begleithundes ist bislang nicht gesetzlich geregelt. Eine Begleithundeprüfung kann bei Trägern unterschiedlicher anerkannter Dachverbände erworben werden. Die Prüfung für den Rettungshund kann nur von einer zugelassen Rettungshundestaffel durchgeführt werden. Die Grundlagen für die artgerechte Haltung eines Hundes werden in der Tierschutz-Hundeverordnung beschrieben. Einschlägige Fachliteratur oder die Teilnahme an einer Hunde Community können wichtige Informationen zur Hundehaltung, zur Ernährung und Gesundheit eines Hundes bieten und Hundeprobleme lösen.
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