Dass man aus Versehen eine Nummer in sein Handy tippt, die tatsächlich mit einer zugeordneten Rufnummer übereinstimmt, soll so unwahrscheinlich sein wie ein Sechser im Lotto, wurde an der Universität von Wuppertal ausgerechnet. Der so genannte Hosentaschenverwähler bezeichnet einen solchen Fall. Es gibt immer noch Handy-Besitzer, die sich trotzdem bei zu hohen Kosten auf ein versehentliches Wählen berufen und sich gegen die Rechnung wehren. Die Experten der Wahrscheinlichkeitsrechnung haben die Möglichkeit eines solchen Verwählens zwar nicht ausgeschlossen, aber doch stark eingeschränkt. Manchmal scheint es, als ob einige Handy-Nutzer bei der Reklamation ihrer Rechnung der Meinung sind, ihr Handy hätte von alleine jemanden angerufen – vorzugsweise im Ausland, damit es sich wegen der hohen Kosten auch lohnt.
Bei der geringen Wahrscheinlichkeit einer solchen Verbindung ist die Vermutung allerdings größer, dass der Handy-Besitzer doch selbst telefoniert hat, oder sich ein Bekannter das Handy ausgeliehen hat. Auf jeden Fall gibt es inzwischen kaum noch Handys, mit denen ein Hosentaschenverwähler überhaupt möglich ist. Die Barrenhandys haben zumindest eine Tastensperre, mit der man jede versehentliche Fehleingabe vermeiden kann, wenn man es in die Hosentasche steckt. Slider und Klapphandys machen ein Tippen der Nummer in der Tasche absolut unmöglich, und ein Smartphone hat ohnehin ein ganz anderes System. Man sollte sich also bei einer Beschwerde wegen einer vermeintlich überhöhten Handy-Rechnung etwas Besseres ausdenken als den Hosentaschenverwähler. Die Behauptung, dass man eine bestimmte Nummer niemals gewählt hat, lässt sich jedenfalls nur schwierig beweisen. Eine Reklamation macht nur Sinn, wenn man seine Gesprächsführung nachweisen kann, doch auch dann ist es nicht einfach, als Einzelkunde gegen eine Telefongesellschaft Erfolg zu haben.
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