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Autor: X4d Media
Datum: 16.02.2010
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Eine Beispielfinanzierung für einen Treppenlift

Der Kauf und Einbau eines Treppenlifts ist durchaus kostspielig und nicht alte Mensch hat eine hohe Rente. In der günstiges Ausführung kostet ein Lift rund 3.000 Euro, bei anspruchsvollen Ausführungen können schnell 15.000 Euro zusammenkommen. Doch einige gesetzliche Zuschüsse können eine Anschaffung dennoch möglich machen. Aber Achtung: Treppenlifte werden von gesetzlichen Krankenkasse nicht als Hilfsmittel anerkannt, das heißt sie tragen im Normalfall keinen Anteil an der Finanzierung. Private Krankenkasse übernehmen nur eine Anteil, wenn dieser vertraglich im Leistungskatalog verankert wurde. Aber gibt noch zahlreiche andere Möglichkeiten der finanziellen Förderung.

Im Sozial Gesetzbuch II wurde eine Bezuschussungspflicht des Staates festgeschrieben, sobald der Antragsteller eine Pflegestufe 1, 2, oder 3 hat. Der höchste Satz dieser Förderung liegt bei knapp 2600 Euro. Für die Anträge sind die Pflegeversicherungen, die Berufsgenossenschaft, Sozialämter oder die Agenturen für Arbeit zu ständig. Auch steuerlich lässt sich die kostenintensive Anschaffung eines Treppenlifts absetzen. Ein wichtiger Faktor für die Gewährung einer Förderung sind die Besitzverhältnisse des Antragstellers. Bei hohem eigenen Vermögen und einer hohen Rente muss der Antragssteller selbst für die Anschaffung aufkommen. Eine andere Möglichkeit der Finanzierung ist die Aufnahme eines Kredits. So vergibt die LAG Wohnberatung zinsgünstige Kredite. Weitere kostengünstige Möglichkeiten sind einen Treppenlift mieten als Beispiel oder das Kaufen eines gebrauchten Treppen-Liftes. Gebrauchte Lifte sind zwar nicht immer auf dem neusten Stand der Technik, aber bei guten technischen Support und guter Wartungen reichen diesen älteren Modelle häufig völlig aus.
Wichtig beim Bau eines Treppenlifts ist der Umstand, dass Vermieter ihre Mieter nicht an dem Einbau hindern dürfen, allerdings tärgt der Mieter beim Auszug die Kosten für einen Abbau des Treppenliftes.

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