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Autor: Karina Bürger
Datum: 07.10.2011
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Gedanke auf Grund eines Unglücks oder einer schweren Erkrankung früher oder später nicht mehr arbeiten zu können ist kein Gedanke an den man mit Freude denkt. Exakt für diesen Fall empfielt es sich schon in frühen Jahren an den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu denken. Kann man auf Grund der Tatsache eines der besagten Vorfälle seinen Job irgendwann nicht mehr ausüben, so bezahlt diese eine monatliche Rente. In einigen Fällen erfolgt die Rentenzahlung bereits bei einer Beeinträchtigung von 25%. Es gibt doch die staatliche Rentenversicherung werden Sie jetzt unweigerlich sagen. Das ist korrekt. Unglücklicherweise zahlt die staatliche Versicherung lediglich dann, wenn man beinahe vollständig erwerbsunfähig ist, genau heisst dass, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Kann man noch länger als sechs Stunden täglich arbeiten, gewährt der Staat keinerlei Rentenleistung. Erwerbstätige, die nach 1961 geboren sind, beziehen von vorn herein nur eine zeitlich befristete Rente, die Höhe beträgt ungefähr 40 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch nur bei der vollen Erwerbsminderung. Man muss dabei beachten das es innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wartezeit von 5 Jahren gibt.
Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele verschiedene Offerten, welche Sie begutachten sollten, ehe Sie sich für einen Vertagsabschluss entscheiden. Je jünger der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind auch die Konditionen. Erwerbstätige in Risikoberufen müssen mit deutlich höheren Beiträgen rechnen. Die Vertragshöhe sollte man dem individuellen Finanzplan anpassen. Um Lücken im Monatslohn zu verweiden, sollte die abgemachte monatliche Rente bei ungefähr 50 - 75% des gegenwärtigen Gehalts liegen. Als absolut unterste Grenze gelten etwa 30%. Auf Versicherungsverträge mit einem abstrakten Weisungskonstrukt sollte verzichtet werden. Hier wäre es spekulativ denkbar, dass man in einem anderen Job in dem man voll tätig sein könnte, verwiesen wird. Musiker, Autoren und Stuntmans werden nicht versichert. Für sie ist eine Unfallversicherung angebracht.

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