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Infos zum Artikel
| Autor: |
Sven Medwig |
| Datum: |
09.08.2007 |
| Views: |
3722 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Einkommensgrenze und Beitragsbemessungsgrenze |
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Aktuell haben ca. 6 Millionen Bundesbürger die Wahl zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse. Wovon ist ein Wechsel abhängig? Stehen die privaten Kassen jedem offen?
Die Entscheidung für oder gegen die private Absicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Besonderen Personengruppen wie Selbständige, Freiberufler und Beamte wird die Entscheidung erleichtert. Ihnen steht generell aufgrund des Berufsstatus der Weg in die private Vollversicherung offen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Studenten einen erleichterten Eintritt in die private Krankenversicherung (PKV).
Erschwerte Zugangsbedingungen haben Angestellte und Arbeitnehmer. Sie müssen ein bestimmtes Bruttojahreseinkommen vorweisen um den Weg in die PKV zu finden. Diese Einkommensgrenze liegt für das Jahr 2007 bei 47700 Euro oder bei 3975 Euro monatlich. Wiederkehrende Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können in die Berechnung mit einfließen.
Häufig wird unter der Einkommens- und der Beitragsbemessungsgrenze das Gleiche verstanden. Theoretisch und auch praktisch ist dem allerdings nicht so.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist wichtig für gesetzlich oder freiwillig versicherte Mitglieder. Für das Jahr 2007 wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf ein Bruttogehalt von 42750 Euro jährlich oder 3562,50 monatlich unverändert beibehalten. Bis zu dieser Summe kann die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beitragszahlungen erheben. D.h. 13 – 15% Prozent des Bruttogehaltes werden von der gewählten Krankenkasse als Mitgliederbeitrag erhoben. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird jene zur Berechnung herangezogen und die Beitragszahlungen bleiben stabil.
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