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Infos zum Artikel
| Autor: |
Harti |
| Datum: |
17.09.2011 |
| Views: |
1619 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters |
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Die Lebenserwartung der Menschen steigt und ältere Menschen sind häufiger von Krankheiten geplagt und brauchen Unterstützung an ihrer Seite, um den Alltag überwinden zu können. Die gesetzliche Pflegeversicherung hat mit den ähnlichen Problemen wie die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung zu ringen "die Überalterung der Nation". Ein weiteres Problem ist der rasante Zuwachs der Pflegebedürftigkeit. Schon heute empfangen mehr als 2 Mio. Bundesbürger Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. Dies sind ungefähr ein Drittel mehr als vor acht Jahren. Aufgrund dieser Entstehung kann schon heute abgesehen werden, dass die finanziellen Mittel der gesetzlichen Pflegekasse nicht mehr ausreicht. Private Vorsorge ist das A und O.
Die gesetzliche Pflegekasse unterscheidet zwischen häuslicher Pflege und stationärer Pflegebedürftigkeit. In häuslicher Pflege wird ferner noch unterschieden zwischen Pflegegeld und Sachleistungen. Die Leistungen bewegen sich von 225 EUR (häusliche Pflege- Pflegegeld) bis hin zu 1510 EUR bei Pflegestufe III und stationärer Pflege.
Pflegestufen
In der Pflegekasse werden die Leistungen für den Pflegebedürftigen nach Pflegestufen zugeteilt. Hier gibt es die Pflegestufen 0, I, II und III. Pflegestufe 0 berücksichtigt dabei vornehmlich die Pflegebedürftigen, die an geistigen Einschränkungen, wie zum Beispiel Demenz leiden, anderenfalls aber nicht mit körperliche Beschwerden auf die Pflegeversicherung angewiesen sind. Diese Pflegestufe wird vom medizinischen Sachverständigen der Krankenkasse eigens festgestellt. Die Pflegestufen werden laut bestimmten Merkmalen charakterisiert. So hat jede der Pflegestufen drei Kategorien, in denen bestimmte Werte festgelegt sind: die Häufigkeit der Pflege, die Dauer der Pflege und die tägliche Gesamtdauer. Dabei wird hier das Wort Grundpflege benutzt. Dieses bezieht sich auf die Unterstützung, bei den Aufgaben im täglichen Alltag, wie Einkleiden, Essen oder Gesundheitspflege, die von der Pflegekasse wiederholt klar definiert werden. So legt die Pflegestufe 1 einen täglichen Grundpflegeaufwand, bei mindestens 45 Minuten Zeitdauer und einer täglichen Gesamtdauer von 90 Minuten fest. In der Stufe zwei sind es dreimal täglich, mindestens 2 Stunden am Tag, bei einer täglichen Gesamtdauer von 3 Stunden für die Pflege. Pflegestufe III erfordert eine Grundpflege rund um die Uhr, bei min. 4 Stunden und max. 5 Stunden am Tag. Im Übrigen gibt es in Stufe III auch noch den Härtefall, bei dem sechs Stunden Grundpflege tagtäglich unentbehrlich sind, von denen wiederum 3 Stunden auf die Nacht verteilt sein müssen.
Sorgen Sie früh mit Hilfe von einer privaten Pflegezusatzversicherung vor, damit Sie im Lebensalter nicht als Sozialfall enden. Schon Ihren Angehörigen oder Kindern zuliebe sollten Sie dementsprechend mit einer Pflegezusatzversicherung Vorsorge betreiben. Denn Elternunterhalt ist ein Themenbereich, vor dem es Vielen graut. Beklommenheit macht sich breit, wenn das Sozialamt Auskunft über die Verdienste der Kinder des Pflegebedürftigen anfordert. Aber es ist nun einmal Pflicht, dass Kinder ihre Eltern unterstützen, wenn sie zu einem Pflegefall werden, der in einer Wohnstätte untergebracht werden muss.
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