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Infos zum Artikel
| Autor: |
Tim Schieferstein, VSP Financial Services GmbH |
| Datum: |
06.08.2007 |
| Views: |
1286 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Abgeltungssteuer benachteiligt Fondssparer |
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Die Politik plant zum 01. Januar 2009 eine sogenannte Abgeltungssteuer einzuführen. Dadurch entsteht Personen, die Vermögen in Aktienfonds angelegt haben, eine erhöhte steuerliche Belastung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Kursgewinne, Dividenden und Zinserträge mit einem Satz von 25 % versteuert werden. Hierzu addiaeren sich noch der Solidaritätszuschlag und gegebenfalls die Kirchensteuer.
Wurden bisher Erträge aus Kursgewinnen nach dem Ablauf der sogenannten Spektulationsfrist von 12 Monaten nicht versteuert. Bei den Zinserträgen erfolgte die Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz und für Dividenden galt die in der Steuerfachsprache als Halbeinkünfteverfahren bekannte Regelung, nachdem die Hälfte des Dividendenertrags mit dem persönlichen Steuersatz belegt wird.
Auch für bereits bestehende Sparverträge ist ab dem Einführungstermin der Abgeltungsteuer kein Bestandschutz vorgesehen. Für viele Verbraucher, die auf eine Altersvorsorge durch einen Aktienfonds-Sparplan gebaut hatten, wird nun am Ende dramatisch weniger Geld herauskommen, als beim Vertragsabschluß errechnet wurde.
Der Bundesverband deutscher Investmentgesellschaften (BVI) hat anhand eines Musterbeispiels errechnet, das ein Ansparplan in Fonds, der bei einer Anlagedauer von zwanzig Jahren bisher eine jährliche Rendite von 8 Prozent erwirtschaftet hatte, nun lediglich 6,6 % pro Jahr erbringt.
Ein möglicher Gewinner der Abgeltungssteuer sind Kapitallebensversicherungen. Viele Anleger werden auf diese Alternative wieder zurückgreifen, da bei den Versicherungen, die frühestens zum 60. Lebensjahr ausgezahlt werden und eine längere Laufzeit als 12 Jahre nachweisen, lediglich der Ertragsanteil versteuert wird. Das kann sich für den Anleger als günstiger erweisen als bei einem Fonds, der den vollen Wertzuwachs versteuern muss. Eine steuerrechtliche Logik lässt sich hier nicht erkennen, wenn beide Anlageformen als Altersvorsorge dienen.
Zu erwarten ist auch eine erneute Kapitalflucht aus Deutschland. Dies ist eine Möglichkeit, die natürlich nur Personen offensteht die derart hohe Erträge aus Anlagevermögen haben, das sich alle mit einer Steuerflucht aus Deutschland verbundenen Risiken und Voraussetzungen auch lohnen. Für den Kleinanleger wird es schwieriger werden, auch mit relativ geringen finanziellen Mitteln eine effektive Anlagestrategie zu verfolgen, die im Alter den Erhalt eines angemessenen Lebensstandarts verspricht.
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