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Infos zum Artikel
Autor: |
Alexander Engel |
Datum: |
31.07.2007 |
Views: |
3008 |
Bewertung
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Leistungen der Kfz Versicherung |
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Jede KFZVersicherung deckt im Schadenfall verschiedene Kosten ab. Einige davon sind den Wenigsten genau bekannt. Lesen Sie daher im Folgenden genaueres zu diesen Themen:
Totalschaden:
Da eine Reparatur eines Totalschadens meist teurer ist als eine Neuanschaffung zahlt die Versicherung üblicherweise den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges. Dies ist nicht immer Gang und Gebe, doch sollten Sie dies vor Abschluss einmal nachfragen. Sollten Sie noch fast einen Neuwagen haben, der jünger als einen Monat ist und nicht mehr als 1.000 km auf dem Tacho hat, so erstattet der Versicherer Ihnen meist sogar den Neuwert des Wagens, natürlich ebenfalls abzüglich des Restwertes.
Wertminderung:
Da bei jedem Schaden das Fahrzeug einen nicht unerheblichen Wertverlust erleidet kann man dies geltend machen. Diesen sogenannten merkantilen Minderwert kann man bei jeder Versicherung geltend machen. Jedoch sind gewisse Vorraussetzungen einzuhalten die jeder Konzern klar definiert: Das Kfz darf nicht älter als 5 Jahre sein und nicht mehr als 100.000 km auf dem Tacho haben. Die jeweilige Wertminderung wird von einem Sachverständigen begutachtet.
Reparaturkosten:
Alle Kosten die durch direkte Unfallschäden entstanden sind werden vom Versicherer erstattet. Bei kleineren Schäden wie Kratzern oder Einparkbeulen reicht der Versicherung meist ein Kostenvoranschlag. Bei größeren Schäden jedoch sollte man das Gespräch mit dem Versicherer suchen und ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen um Missverständnisse und dem Verdacht des Versicherungsbetrugs vorzubeugen. Sie haben so eine recht sichere Garantie auf Übernahme der Kosten.
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