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Autor: Bastian Weber
Datum: 01.07.2011
Views: 2896
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Cyber-Überwachung - Das Internet am Arbeitsplatz

Das Internet hat unser Leben, wie es war, einschließlich unserer Arbeitsumgebung, durcheinandergebracht. Viele Unternehmen nutzen das Internet zur Überwachung ihrer Mitarbeiter, um diejenigen, die das Internet zu ihren eigenen Zwecken verwenden, zu enttarnen. Die Ankunft neuer Technologien hat nicht nur unser Verhalten bei der Arbeit verändert, sondern es bringt auch neue rechtliche Risiken mit sich, sowohl für die Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Das Herunterladen und das Speichern von illegalen Inhalten, wie beispielsweise Kinderpornografie, über den Büroserver kann für das Unternehmen gravierende rechtliche und finanzielle Konsequenzen zur Folge haben.
Gleichzeitig ist die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz aber auch eine Frage der Produktivität. Internet-Nutzung im Büro muss dazu dienen, eine Aufgabe zu erledigen und sollte zu keinem Zeitpunkt der persönlichen Unterhaltung der Mitarbeiter dienen. Hand aufs Herz: Wer war noch nie versucht, im Büro Musik, Filme oder Spiele herunterzuladen? Wer schreibt nicht während der Bürozeiten einen Blogeintrag oder liest seine Facebook-Nachrichten? Dies kann jedoch ein ernsthafter Grund für eine Abmahnung sein. Der Arbeitgeber hat das Recht auf aktive Kontrolle, solange eine solche Überwachung nicht gegen die Grundfreiheiten des Arbeitnehmers verstößt. Zum Beispiel ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, private E-Mails von Mitarbeitern zu lesen, da dies dessen Grundrechte verletzen würde.

Die einfachste Lösung ist eine Vereinbarung, in der die Möglichkeit einer moderaten Nutzung von privaten E-Mails im Büro festgeschrieben ist. Jeder Arbeitnehmer sollte diese Vereinbarung lesen und unterschreiben. Der Arbeitnehmer und der Betriebsrat müssen sich eines internen Kontrollsystems bewusst sein, ebenso wie der verwendeten Mittel zu dessen Umsetzung und darüber, dass einige Informationen über das Surf-Verhalten (z.B. besuchte Seiten) gesammelt werden können. Darüber hinaus hat das Unternehmen die Möglichkeit, den Zugriff auf bestimmte Websites zu sperren, wenn es der Ansicht ist, dass deren Nutzung das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter beeinträchtigt.

Neben dem Internetverhalten der Mitarbeiter ist deren Umgang mit internen Daten eine der größten Gefahren, die ein Unternehmen überwachen sollte. Arbeitgeber sollten sich um die Einführung eines umfassenden Sicherheitssystems kümmern, das die umgehende Vernichtung sämtlicher nicht mehr benötigter Unterlagen in einem Aktenvernichter im Büro vorschreibt. So wird nicht nur garantiert, dass Interna nicht Datendieben in die Hände fallen, die sich im Papierabfall auf Informationssuche begeben, sondern es wird auch verhindert, dass ein Mitarbeiter, der nichts Gutes im Schilde führt, durch herumliegende Dokumente in Versuchung geführt wird, diese zu entwenden. Besonders bei vertraulichen Unternehmensdaten sollte außerdem unbedingt ein Aktenvernichter mit Partikelschnitt verwendet werden, da nur so garantiert ist, dass findige Betrüger oder auch Mitarbeiter die zerkleinerten Dokumente nicht wieder zusammensetzen können, um sich so einen Vorteil zu verschaffen, wie es etwa bei einem Gerät mit Streifenschnitt möglich ist.

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