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Autor: Ulrich Sachadä
Datum: 27.07.2007
Views: 1751
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Ablesen vom Handy-Display während der Fahrt

Wenn man während der Fahrt sein Handy in die Hand nimmt, um von Display abzulesen, dann ist das bereist eine verbotene Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt. Dies trifft auch zu, wenn man zum Beispiel auf dem Display nur eine Telefonnummer ablesen will, um sie über die durchaus vorhandene Freisprechanlage einem Gesprächspartner mitzuteilen. Dies stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Hamm einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, wonach einem Fahrzeugführer jegliche Nutzung eines Handys untersagt ist, wenn er es hierfür aufnimmt oder hält. Unter Benutzen versteht das OLG sämtliche Bedienfunktionen, also auch das Ablesen vom Display. In einem Beispielfall wurde ein Fahrzeugführer zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt. Letztlich sollte man nur die Freisprechanlage verwenden. In gut sortierten Onlineshops kann man hochwertige Freisprechanlagen mit dem dazugehörigen Einbauzubehör kostengünstig erhalten. Vor allem auch kann man die Freisprechanlage so einbauen, dass andere Car-Hifi-Systeme sinnvoll einbezogen werden. Interessant ist die Bluetooth Freisprechanlage von AIV, die auf den Rückspiegel aufgesetzt wird und dort die Rufnummern anzeigt.

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