Ein Kredit ist immer mit Risiken für den Kreditnehmer verbunden. Es sollte zu allen Zeiten sicher sein, dass die Kreditraten auch gezahlt werden können. Andererseits kann es schnell passieren, dass der Kredit gekündigt werden muss und die Restschuld sofort fällig ist. Wenn diese dann nicht gezahlt werden kann, ist das Problem noch größer.
Damit der Kreditnehmer eine Sicherheit hat, sollte er vorsorgen und die Restschuldversicherung abschließen. Diese kann in vielen Fällen für die Tilgung des Kredits aufkommen, wenn es dem Kreditnehmer nicht mehr möglich ist. Oft vergeben Banken an den Kreditsuchenden nur dann den Kredit, wenn gleichzeitig auch die Kreditversicherung abgeschlossen wird. Gerade bei hohen Kreditsummen sieht man es sehr oft.
Damit ein Leistungsfall eintritt, die Versicherung also die Zahlung der Kreditraten übernimmt, sind verschiedene Deckungsvarianten in die Versicherung aufzunehmen. So kann der Versicherte entscheiden, ob er sich für den Einschluss der Fortzahlung des Kredits bei einer nicht verschuldeten Arbeitslosigkeit entscheidet, bei seinem eigenen Tod oder einer Berufsunfähigkeit. Die Kombination aller drei Deckungsvarianten der Restschuldversicherung bringt die größte Sicherheit.
Wenn eine der Ursachen vorliegt, dann muss dieses umgehend der Versicherung gemeldet werden, damit diese der Versicherungsverpflichtung nachkommen kann. Oft sieht es die Versicherung vor, dass erst nach einer Zeit von drei Monaten eine Leistung bezogen werden kann. In der Zwischenzeit kann der Kreditnehmer eventuell mit der Bank eine Stundung vereinbaren, damit die Kreditraten nicht eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Wie bei allen Versicherungen muss der Versicherte nach dem Risiko versichert werden. So sind schwankende Beiträge die Folge. Gerade Menschen, die in einem höheren Alter sind, können selten die Restschuldversicherung nutzen, oder müssen einen Risikoaufschlag zahlen.
|