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Infos zum Artikel
| Autor: |
Patrick Berger |
| Datum: |
19.05.2011 |
| Views: |
1715 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Informationen zu Ihrer Lohnabrechnung |
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Am Ende jedes Monats sollte ein jeder Arbeitnehmer einen Gehaltsscheck von der Arbeit mit nach Hause bekommen, oder diesen per Post von der Arbeit erhalten. Auf diesem Gehaltsscheck sollte man folgende Punkte erkennen können:
- Der Name des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin oder der Firma sollte vermerkt sein
- Der Name des Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin ist vermerkt
- Die Personalnummer und das Antrittsdatum der Arbeit sind zu erkennen
- Das Grundentgelt und die Normalstunden werden aufgelistet
Mehrstunden, bzw. Überstunde, Zulagen, Zuschläge und Prämien sind ersichtlich
- Man findet den Bruttobezug sowie die gesetzlichen Abzüge für Sozialversicherung und Lohnsteuer etc. und den Auszahlungsbetrag auf der Lohnabrechnung
Dieser Lohnzettel gilt als Information und rechtliche Grundlage für den Arbeitnehmer und auch für den Arbeitgeber, aus diesem Grund sollten Sie sich die Lohnabrechnung eines jeden Monats behalten und diese am besten in einer eigens dafür vorgesehnen Mappe verwahren. Sollte bei der Abrechnung oder bei der Bezahlung etwas nicht stimmen, können Sie sich auf diese Dokumente berufen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet am Ende eines jeden Monats einen solchen Lohnzettel, wie er umgangssprachlich auch bezeichnet wird, für den Arbeitnehmer zu erstellen, so dass dieser seine geleisteten Stunden mit den eigenen Aufzeichnungen vergleichen kann. Der Lohnzettel muss in Deutschland in nachvollziehbarer Textform erstellt werden. Das heißt, dass er auch in elektronischer Form mit Textausdruck erstellt werden kann.
Bei großen Unternehmen verfügt der Arbeitgeber zumeist über ein eigenes Gehaltsbüro, welches die Zahlungen und Lohnabrechungen übernimmt. Kleinere und mittlere Betriebe müssen die Gehaltsabrechnung jedoch in vielen Fällen auslagern. Hierbei spricht man von Gehaltsabrechnung auslagern. Steuerberater oder Buchhaltungsbüros übernehmen für diese kleineren und mittleren Betriebe die Lohnabrechnung. Kontrollieren Sie doch einmal Ihren eigenen Lohnzettel und vergewissern Sie sich, dass auch wirklich alle nötigen Daten und Informationen in erster Linie vorhanden und in zweiter Linie korrekt sind.
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