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Infos zum Artikel
| Autor: |
Anja Neuhaus |
| Datum: |
16.03.2011 |
| Views: |
1676 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Erbschaftssteuer Freibetrag |
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Wer wie viel Erbschaftssteuer zahlen muss richtet sich in Deutschland immer nur nach 2 Größen: Wie nahe steht man dem Erblasser als Verwandten und wie hoch ist das vererbte Vermögen?
Vor allem die Nähe und der Verwandtschaftsgrad ist entscheidend: So werden im deutschen Erbschaftssteuerrecht vor allem sehr nahe Verwandte wie der Ehepartner oder der Lebenspartner bevorzugt, sowie die Kinder und Enkel - alle anderen Verwandten wie Geschwister, Neffen und Nichten sind vereinfacht gesagt mit Freunden oder Bekannten, denen man etwas vererben möchte mehr oder weniger gleichgestellt.
Denn: Je näher man mit dem Erblasser verwandt ist, desto höher ist der Erbschaftssteuer Freibetrag, also das, was man auf keinen Fall mit der Erbschaftssteuer versteuern muss. Für Ehepartner und Lebenspartner beträgt dieser Freibetrag 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und selbst für Enkel noch stattliche 200.000 Euro - für alle anderen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.
Auch der Steuersatz ist für Ehepartner, Lebenspartner und Kinder wesentlich niedriger angesetzt als für alle anderen mit einer Erbschaft bedachten Erben. So beginnt der der Erbschaftssteuersatz für Kinder, Enkel und Ehepartner / Lebenspartner bei 7 % bis zu einem vererbten Summe von 75.000 Euro und beträgt maximal 30 %. Ein Erbschaftssteuersatz von 30 % gibt es auch für alle anderen - nur beginnt dieser damit und kann bis zu 50 % ansteigen.
Dazu kommen diverser Begünstigungen beim Vererben von Immobilien - auch hier werden insbesondere Ehepartner und Lebenspartner stark bevorzugt sowie die Kinder eines Verstorbenen. Denn diese können, alle anderen jedoch nicht, eine Immobilie, die selbst genutzt wird, sogar komplett steuerfrei erben - zusätzlich zum ohnehin sehr hohen Freibetrag.
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