 |
|
Infos zum Artikel
| Autor: |
Steven Neuder |
| Datum: |
10.01.2011 |
| Views: |
1591 |
Bewertung
 |
 |
|
Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
|
 |
|
 |
Tagesgeldkonto - Einlagensicherungs-Erhöhung |
 |
 |
Die Tagesgeldkonto Einlagensicherung, die vom Gesetzgeber vorgegeben ist wurde zum 1. Januar 2011 von 50.000 € auf 100.000 € erhoben. Dasjenige sind gute Nachrichten für aus Bank Konteninhaber, insbesondere Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, unter Girokonten sowie Kreditkarteneinlagen Sparbücher und Sparbriefe, da sie jetzt pro Bankinstitut anstatt von 50.000 € maximal 100.000 € anwenden (auf) können und dasjenige ganze Geld im Falle einer Bankenpleite zurückerstattet bekommen.
Die gesetzliche Einlagensicherung beruht auf dem Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz EEAEG vom 1. August 1998 und setzte damit EU-Richtlinien in deutscher Rechtsprechung um.
Dies ist die zweite Erhöhung jener gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung innerhalb dieser letzten zwei Jahre. Bis Ende 2008 Betrag die gesetzliche Einlagensicherung von Tagesgeld und Festgeld nur 90 % bis 20.880 €. Bis dato wurden Spareinträge bis zu diesem Betrag nur zu 90 % zurück erstattet, in dem Fall dass die Bank Pleite ging. Ab 2009 wurde die Einlagensicherung aufwärts 100 % erhöht, der Erstattung fähiger Betrag wurde um konzis 30.000 € auf insgesamt 50.000 € erhoben.
Wichtig: bei der Einlagensicherung ist zu im Gedächtnis behalten, dass die Grenze nicht pro Bankkonto gilt, sondern pro Kunde im Rahmen von einem Kreditinstitut. Wenn Sie darum ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto unter einer Bank nach sich ziehen, sollten die summierten Geldeinlagen nicht 50.000 € übersteigen. Ein Trick, welche Grenze zu umgehen, ist dasjenige Tagesgeld und Girokonto im Rahmen von zwei unterschiedlichen Banken anzulegen, damit Depotkonto 50.000 € Einlagensicherung zur Verfügung stehen.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vor allem Privatkunden und kleinere Firmen. Größere Unternehmen sind von dem gesetzlichen Einlagenschutz zumeist unmöglich, nachzulesen im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.
|
 |
 |
Top 5 Meistgelesen
|
|
Top 5 Bestbewertet
|
|
 |
|