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Autor: Linus Paul
Datum: 10.12.2010
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Put Option

Als Put Option werden Verkaufsoptionen bezeichnet, die einem Käufer das Recht einräumen einen bestimmten Bezugswert innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu einem definierten Preis zu verkaufen. Der sogenannte Stilhalter stellt dabei den Vertragspartner dar, der innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums die Ausübung der Option zu dem vereinbarten Kaufpreis dem Käufer der Option zu jeder Zeit einräumen muss.

Der Stillhalter erhält dafür vom Käufer der Put Option eine Prämie, die in der Regel über der am freien Markt erzielbaren Verzinsung liegt. Für den Optionskäufer ergibt sich im Falle des Kursverlustes des Bezugswertes ein überproportionaler Gewinn den er auf seinem Geschäftskonto verbuchen kann. In Folge dessen hat der Optionskäufer die Möglichkeit die Option mit Gewinn oder den Bezugswert verkaufen und mit dem put auf einen weiteren Kursverfall spekulieren.

Der Verkäufer einer Put Option erwartet hingegen steigende bzw. gleichbleibende Kurse um die Optionsprämie als Gewinn verbuchen zu können. Aufgrund der Pflicht des Stillhalters die Papiere jederzeit abzunehmen, trägt dieser ein erhebliches Risiko hinsichtlich eines hohen Kursverlustes.
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