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Autor: Linus Paul
Datum: 15.10.2010
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Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer ist die Interessenvertretung der Unternehmen der regionalen Wirtschaft und ist regional in 80 Industrie- und Handelskammern strukturiert. Jede dieser regionalen Industrie- und Handelskammern übernimmt selbstverwalterisch Aufgaben der regionalen Wirtschaft.

Die IHK gliedert sich in verschiedene Geschäftsbereiche wie der Aus- und Weiterbildung, Innovation und Umwelt, Starthilfe und Unternehmensförderung, Standortpolitik, Recht und Fair Play sowie dem Stabsbereich. Diese Geschäftsbereiche beschäftigen sich je nach Zuständigkeit mit der Sicherung des fairen Wettbewerbs, des Angebots an Beratungsleistungen für die Mitgliedsunternehmen, der Erteilung von Erlaubnissen, der Ausstellung von Beglaubigungen, der Durchführung von Fort- und Weiterbildungen und weiteren Aufgaben. Auch die Unternehmensgründung in Form einer 1 Euro GmbH unterliegt der Pflichtmitgliedschaft und ist beitragspflichtig.

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist für die meisten Gewerbetreibenden die eine Betriebsstätte unterhalten und gewerbesteuerpflichtig sind verpflichtend. Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist beitragspflichtig. Diese setzen sich aus einem Grundbetrag und einer Umlage zusammen.
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