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Autor: Martina Koch
Datum: 05.10.2010
Views: 3608
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Einen Handelsregisterauszug kann jeder bestellen

Wie der Name Handelsregister schon ausdrückt, werden hier alle Kaufleute eingetragen. Geführt wird das Handelsregister von den örtlichen Amtsgerichten. Seit dem Jahr 2007 hat die EU (Europäische Union) ihre Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die jeweiligen Register von der Papierform auf elektronische Medien umzustellen.

Somit kann auch von einem Handelsregister online gesprochen werden. Durch diese Umstellung kann jederzeit ein Handelsregisterauszug online angefordert werden. Einen Handelsregisterauszug anfordern ist zwar gebührenpflichtig, kann aber von jedem Bürger angefordert werden.

Wer wird im Handelsregister eingetragen?

Fast alle Kaufleute und Handelsgesellschaften sind verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn es sich um Kleinbetriebe handelt. Diese wiederum können sich freiwillig eintragen lassen. Wer sich im Handelsregister online einträgt, ist verpflichtet verschiedene Angaben zu machen. Unter anderem sind folgende Angaben zu machen: Sitz und Rechtsform sowie Gesellschafter, respektive Firmeninhaber.

Bei Aktiengesellschaften werden zum Sitz und der Rechtsform zusätzliche Angaben des Grundkapitals sowie die Mitglieder und dem immer aktuellen Vorstand eingetragen. Auch eventuell bestehende oder zu eröffnende Insolvenzverfahren sind im Handelsregister einzutragen.

Wird eine Firma wieder geschlossen, ist der Firmeninhaber oder die öffentlich beglaubigte und befugte Person verpflichtet, die Firma wieder aus dem Handelsregister auszutragen. Auch dies kann im Handelsregister online getätigt werden.

All diese Angaben sind gesetzlich verpflichtend ersichtlich, wenn jemand einen Handelsregisterauszug online anfordert.
Dies hat zum Beispiel für eine Firma den Vorteil, die mit einer anderen Firma möglicherweise geschäftliche Verbindungen knüpfen möchte. So weiß diese Firma schon vorab, ob die entsprechende Firma, mit der man eine geschäftliche Verbindung eingehen möchte, auch wirklich seriös ist.

Das Handelsregister genießt im Übrigen öffentlichen Glauben. Das öffentliche Handelsregister ist unter handelsregister.de ersichtlich.
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