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Autor: Arne Schnur
Datum: 29.09.2010
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte

Trotz der Absicherung über das Versorgungswerk für Rechtsanwälte spielt die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte eine wichtige Rolle. Das liegt vor allem daran, dass das Versorgungswerk nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet und Rechtanwälte ihre Zulassung abgeben müssen, bevor sie Leistungen erhalten. Private Versicherer leisten bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % und verlangen keine Rückgabe der Zulassung als Rechtsanwalt. Besonders achten sollten man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte auf die Definition des versicherten Berufs. Auf die abstrakte Verweisung verzichten fast alle Versicherer. Besonders günstig ist es, wenn im Vertrag auch auf die konkrete Verweisung verzichtet wird. Selbständige Rechtsanwälte müssen die Regelungen zur Umorganisation am Arbeitsplatz beachten. Wer in einer international agierenden Großkanzlei tätig ist, für den spielt der weltweite Versicherungsschutz vor einer Berufsunfähigkeit eine wichtige Rolle. Auf jeden Fall sollte man sich vor einem Vertragsabschluss eingehend informieren. Die Höhe der Absicherung hängt von der persönlichen Situation, finanziellen Verpflichtungen und dem eigenen Anspruch ab. Wichtig ist, dass die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet werden, den sonst kann der Versicherer die Leistungen wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung verweigern.

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