Die Reiserücktrittsversicherung ist eine typische Reiseversicherung, die von Millionen Menschen jedes Jahr aufs Neue genutzt wird. Abgesichert wird durch diese Versicherung das Risiko, dass man eine gebuchte Reise nicht antreten kann, und als Folge dessen Stornogebühren zahlen muss. Diese Gebühren und alle anderen Kosten, die durch den Nicht-Antritt der Reise verursacht werden, übernimmt die Versicherung, wenn versicherte Gründe für das „Absagen“ der Urlaubsreise verantwortlich sind. Diese versicherten Gründe bestehen in erster Linie aus Krankheit, Tod eines Verwandten oder eigener Arbeitslosigkeit. Alle Gründe müssen plötzlich aufgetreten sein und dürfen keinesfalls bereits zum Zeitpunkt voraussehbar gewesen sein, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Grundsätzlich tritt die reine Reiserücktrittsversicherung also nur dann ein, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Die drei genannten Gründe können aber natürlich auch noch während der Urlaubsreise, also praktisch am Urlaubsort, akut werden.
Aber auch für diesen Fall kann man sich vorher absichern, nämlich dadurch, dass man eine Reiseabbruchversicherung in die Reiserücktrittsversicherung mit integrieren lässt. Die Reiseabbruchversicherung hat genau die gleiche Aufgabe wie die reine Reiserücktrittsversicherung, nur dass eben die Leistung erfolgt, wenn eine bereits begonnene Urlaubsreise vor dem geplanten Ende aus den gleichen Gründen wie zuvor genannt abgebrochen werden muss. In diesem Fall werden dann natürlich keine Stornogebühren erstattet, sondern meistens der der anteilige Reisepreis. Muss man die Reise also beispielsweise nach 7 Tagen abbrechen, obwohl 14 Tage gebucht waren, wird der halbe Reisepreis inklusive aller Kosten erstattet. Abgesehen von dieser Versicherung sollte man in jedem Fall auch über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, um sich im Urlaub absolut sicher zu fühlen.
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