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Infos zum Artikel
Autor: |
Jens Graupner |
Datum: |
22.07.2010 |
Views: |
1739 |
Bewertung
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Der Beleg im Rahmen des Rechnungswesens |
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Ein Beleg stellt ein Dokument dar, das im Rahmen eines Geschäftsfalles erstellt wird und diesen belegt. Ein Beleg wird im betrieblichen Rechnungswesen in der Buchhaltung erfasst. Der Beleg wird als Buchungsbeleg für die Richtigkeit der Aufzeichnung des Ereignisses eines Geschäftsprozesses verwendet. Gem. §257 HGB besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Buchungsbeläge von zehn Jahren. Belege entstehen oft aus Zahlungsvorgängen, können aber grundsätzlich aus allen anderen Ereignissen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit die Vermögenssituation eines Unternehmens wie bspw. der Mini GmbH verändern, resultieren.
Als gesetzliche Mindestvorgaben hat ein Beleg das Datum, den Betrag und die Bezeichnung eines Vorganges zu enthalten. Zu unterscheiden sind externe von internen Belegen. Fremdbeläge bzw. externe Belege werden für Eingangsrechnungen, -gutschriften, Bank- und Postbelege, Steuer- und Strafbescheide, Schecks, Wechsel und Quittungen von anderen Wirtschaftsteilnehmern innerhalb des Geschäftsverkehrs, im Rahmen ihrer Selbstständigkeit, ausgestellt.
Interne belege werden vom Unternehmen neben den Arten der externen Belege für Eingangsrechnungen, Lohn- und Gehaltslisten, Stornos und Umbuchungen erstellt. Im Steuerecht werden für fehlende oder verlorengegangene Quittungen und Rechnungen Eigenbelege unter besonderen Anforderungen zur steuerlichen Anerkennung erstellt.
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