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Autor: Jens Kleinholz
Datum: 07.06.2007
Views: 2393
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Regeln für Artikelverzeichnisse und Pressemeldung

Obwohl für eine Pressemeldung in einem Artikelverzeichnis, nicht die gleichen Beschränkungen gelten, wie bei einem Eintrag in ein Lexikon, so gibt es auch hier ein paar Grundregeln. Zu den sechs Ws, "Wer? Wie? Was? Wann? Wo? und Warum?" kommt noch einiges dazu.

Als erstes ist natürlich auch hier eine interessante Überschrift (bzw. Headline) wichtig. Denn schließlich soll der „Internet-Passant“ neugierig werden und den Artikel auch lesen. Was vor allem im schnellen Internet auch noch besonders wichtig ist, ist die Länge der Pressemeldung. Kein Mensch interessiert sich für kilometerlange Berichte und Definitionen. Dafür kaufen sich die Leute eine Ausgabe vom Brockhaus.

Außerdem muss die Grundregel für Berichte sehr genau eingehalten werden. Das heißt, der Leser darf nicht persönlich angesprochen werden. Formulierungen und Ansprachen wie: „Du! Ich muss dir mal was berichten…“ sind dabei ein absolutes Tabu. Wer einen neutralen Bericht lesen möchte und plötzlich so persönlich angesprochen wird, wird sicher gleich an der Glaubwürdigkeit und dem Wahrheitsgehalt der Pressemeldung zweifeln.
Das Element der persönlichen Ansprache ist eher für die direkte Werbung und Werbetexte geeignet, aber nicht für eine Pressemeldung, die zu einer Meinungsbildung beitragen soll.

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