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Infos zum Artikel
Autor: |
Torsten Maue |
Datum: |
22.04.2010 |
Views: |
1218 |
Bewertung
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Regierung ermöglicht qualitativ hochwertige Verträge |
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Die Anbieter der privaten Krankenversicherung für Selbständige wollen Ihren Kunden eine verbesserte Qualität und einen besseren Service anbieten durch Verträge mit Ärztegruppen. Diese Vereinbarungen stoßen bei Ärzten natürlich auf Widerstände. Der Gesetzgeber wird zur Hilfe aufgerufen. Die private Krankenversicherung für Selbstständige will mit Ärzten über Vertragsgestaltungen der privatärztlichen Versorgung verhandeln. Die Branche fordert bei der Politik die Einführung eines gesetzlichen Rahmens, welcher den Unternehmen ein generelles Verhandlungsmandat erteilt. Das Pilotprojekt scheiterte und die kritisieren die Versicherer. Der PKV-Verband und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sind am Pilotprojekt beteiligt. Zielsetzung dieser Vereinbarung war es, auf die Förderung von Qualität und Service bei der Versorgung von Privatpatienten aufzubauen. Das Gütesiegel für niedergelassene Ärzte, die sich dazu verpflichten, bestimmte Standards einzuhalten sollte eingeführt werden. Nach Abschluss hatte die Vertreterversammlung den Chef der KVB wieder aufgefordert, diese Vereinbarung wieder zurückzuziehen. Der Verbandsdirektor Leienbach möchte ein Verhandlungsmandat für die private Krankenversicherung erwirken. Er zeigte wenig Verständnis und teilte mit: "Der Widerstand ärztlicher Standesvertreter gegen diesen Vertrag ist nur so zu erklären, dass sie damit Interessen verfolgen, die ganz offensichtlich mit Qualität nichts zu tun haben". Diese Kooperation zur Verbesserung von Qualität sollte die Patienten unterstützen, lt. Leienbach. Er fordert innovative Ärzteverbände auf eine solche Vereinbarung einzugehen. Die Politik soll handeln und die positive Vereinbarung zur Gunsten der privat Versicherten nicht ablehnen. Der Verbandsdirektor forderte: "Sie muss einen klaren rechtlichen Rahmen für ein generelles Verhandlungsmandat der privaten Krankenversicherung schaffen, damit in fairer Partnerschaft mit Ärzten und anderen Leistungserbringern Verträge über Qualität, Mengen und Preise von Gesundheitsleistungen möglich werden". Mit den Ablehnungen aus Bayern wurde nicht gerechnet. Zur Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung gab es keine Aussagen, ebenso bleibt die Beitragsbemessungsgrenze wohl erhalten.
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