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Autor: Sebastian Brinzing
Datum: 21.05.2007
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Änderungen bei den Steuergesetzen

Ab dem Steuerjahr 2007 hat der Gesetzgeber ein familienfreundliches Gesetz eingeführt. Das Elterngeld ermöglicht jungen Paaren den Kinderwunsch ohne größere finanzielle Einbußen erleiden zu müssen. Dieses Gesetz soll es Erwerbstätigen ermöglichen ein Jahr Elternzeit zu nehmen, ohne finanziell einen Nachteil zu haben. Eine weitere familienfreundliche Neuerung wurde bei den Kinderbetreuungskosten eingeführt. Nun sind für Kinder die zwischen 3 und 6 Jahre sind und in den Kindergarten gehen, diese Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben abzugsfähig. Die Werbungskosten bzw. Sonderausgaben werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgestellt. Steuerpflichtige die nicht so lange auf die Steuerermäßigung warten möchten, können sich evtl. einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Ab dem 01.01.2007 wurde die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer von 16 auf 19% erhöht. Diese Steuererhöhung kann für Personen die sich gern den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten eine enorme zusätzliche Belastung sein. Diese Erhöhung sollte unbedingt bei der Baufinanzierung mit einkalkuliert werden. Ein Gespräch mit der Hausbank ist auf jeden Fall zwingend erforderlich.

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