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Infos zum Artikel
| Autor: |
j.neuman |
| Datum: |
25.01.2010 |
| Views: |
2041 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Der gesetzliche Mindestschutz bei Festgeld |
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Festgeld gilt heute als die sicherste Anlageform. Bereits ab einem Betrag von 1000 Euro kann man in Deutschland Festgeldsparer werden. Von der Höhe der Summe her, die angelegt wird in Festgeld ist natürlich dem Verbraucher keine Obergrenze gesetzt, wobei die Banken selbst meist nur zu einer bestimmten Höhe Festgeld anbieten. Und zwar hat dies auch den Hintergrund, weil die Banken selbst die Einlagen der Verbraucher auch absichern müssen. Zwar besteht eine gesetzliche Einlagensicherung und damit ein Mindestschutz der Einlagen beim Festgeld. Die Haftung aus der gesetzlichen Einlagensicherung gegenüber einem einzelnen Anleger beträgt allerdings nur 30 Prozent des gezeichneten Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Zusätzlich gibt es beim Festgeld aber noch eine weitere Sicherung. Und zwar die gemäß des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG), dem alle Banken unterliegen. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen, und zwar gelten diese für Zweigniederlassungen von Einlagenkreditinstituten, die aus EU-Mitgliedsstaaten stammen. Hier würde dann im Fall der Fälle die Einlagensicherung deren Heimatländer gelten. Festgeld war bislang nur mit 90 Prozent bis zum Höchstbetrag von 20000 Euro durch die Einlagensicherung abgesichert. Kürzlich wurde die 90-Prozent-Klausel allerdings gestrichen, so dass nun der volle Betrag bis maximal 50000 Euro abgesichert ist durch den Einlagenfonds. Ab 2011 ist geplant, dass sich der maximal abgesicherte Geldbetrag auf maximal 100000 Euro erhöht. Informationen über Festgeld erhalten Sie auf http://www.festgeld-zinsvergleich.net.
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