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Autor: Kerstin Becker
Datum: 11.05.2007
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Neue Regelungen zum Vaterschaftstest

Viele echte und vermeintliche Väter zweifeln an ihrer Vaterschaft. Diese Zweifel können in Zukunft etwas leichter ausgeräumt oder bestätigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, das mit DNA-Tests, die diese Frage klären sollen, zukünftig anders umgegangen werden soll. Wie bisher sollen heimliche Vaterschaftstests, die der Vater mit Hilfe heimlich genommener DNA-Proben, die beispielsweise aus den Haaren oder der Zahnbürste des Kindes gewonnen werden, durchführen lässt, verboten bleiben. Neu ist aber, das der Vater jetzt auch Rechte bekommt: Bis jetzt konnte die Mutter sich weigern, eine DNA-Probe ihres Kindes abzugeben, und damit die Klärung der Vaterschaft verhindern. Wollte der Vater den Vaterschaftstest, musste er ihn über eine langwierige Vaterschaftsklage vor Gericht erzwingen. Der Weg der Vaterschaftsklage wurde aber von vielen Vätern nicht beschritten, da nach einem negativen Vaterschaftstest nicht nur der Unterhaltsanpruch gegenüber dem Kind erlischt, sondern auch alle Rechte des Vaters, wie das Umgangsrecht mit dem Kind, verlorengehen können.

Das neue Gesetz soll den Vaterschaftstest einfacher möglicher machen, da die Mutter auf Anfrage des Vaters vom Gericht angewiesen werden kann, einem Vaterschaftstest zuzustimmen. Der Vorteil: Das Ergebnis eines solchen Tests kann dann auch negativ ausfallen, ohne dass der Vater auf seine „soziale“ Vaterschaft verzichten muss und Gefahr läufen muss, den Kontakt zu seinem Kind zu verlieren.

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