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Infos zum Artikel
| Autor: |
marcus damberg |
| Datum: |
12.01.2010 |
| Views: |
1435 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Ausländer Krankenversicherung |
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In Deutschland ist die Ausländer Krankenversicherung Pflicht, und zwar für die, die vorübergehend oder auch dauerhaft in Deutschland leben bzw. ein Visum für ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen. Im Bezug auf die Ausländer Krankenversicherung werden dieser Personengruppe unterschiedliche Modelle und auch sehr unterschiedliche Tarife angeboten. Dabei differieren die unterschiedlichen Tarife insbesondere abhängig vom jeweiligen Zweck und auch der Aufenthaltsdauer der zu versichernden Personen. Dabei gelten ganz allgemein gelten in Deutschland hinsichtlich der Ausländer Krankenversicherung die sozialrechtlichen Bestimmungen, die von der Bundesregierung verabschiedet wurden. Ein Visum für Deutschland bekommt ein Ausländer nur ausgestellt, wenn er eine Krankenversicherung vorweisen kann. Dabei muss die Krankenversicherung für Ausländer dem Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, der in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern doch sehr hoch angesiedelt ist. Der Schutz durch die Grundversicherung beinhaltet dabei unter anderem auch eine ambulante ärztliche Behandlung wie auch die gesamte zahnärztliche Behandlung. Des Weiteren fallen unter die Grundversicherungsschutz auch sämtliche Medikamente, Heilmittel und eventuell benötigte Hilfsmittel. Nimmt ein Ausländer in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf, so ist er pflichtversichert. Aber auch in die Grundversicherung kann ein Ausländer zum Beispiel als zusätzliche Leistung einen Krankentransport in sein Heimatland, oder eine Zurückführung in das Geburtsland im Todesfall im Vertrag für die Grundversicherung einschließen lassen.
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