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Autor: Dr. Ernst Raupach
Datum: 19.11.2009
Views: 2438
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Das EU-Bio-Siegel – pragmatische Europa-Lösung

Das EU-Bio-Siegel für Lebensmittel ist das in Deutschland und Europa am weitesten verbreitete Bio-Gütezeichen: Über 3.000 Unternehmen verwenden das Bio-Siegel auf über 50.000 Produkten (Stand Januar 2009).

Das staatliche Bio-Siegel wurde 2001 vom Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ins Leben gerufen. Es hat wesentlich zur Verbreitung ökologischer Lebensmittelerzeugung beigetragen.

Mit dem Bio-Siegel können Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EG-Öko-Verordnung) produziert und kontrolliert werden. Diese EU-weit gültige Rechtsvorschrift garantiert einheitliche Standards für den ökologischen Landbau. Die EG-Öko-Verordnung wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1. 2009 überarbeitet.
Vergabekriterien

Die wesentlichen Kriterien für das EU-Bio-Siegel sind:

Zutaten zu mindestens 95% aus ökologischem Landbau, d.h.:

Weitgehendes Verbot chemisch synthetischer Pflanzenschutzmittel und synthetischer Düngemittel

Gebrauch von Tierantibiotika stark eingeschränkt

Kein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO). (Unbeabsichtigte Verunreinigungen einzelner Zutaten mit GVO werden bis zu einem Anteil von 0,9 % toleriert)

Weitestgehende Kreislaufwirtschaft unter Verwendung betriebseigener Mittel wie z.B. Dünge- und Futtermittel. Zugekaufte Betriebsmittel ebenfalls aus ökologischem Landbau

In Ausnahmefällen können chemisch-synthetische Betriebsmittel zugelassen werden, wenn geeignete Alternativen fehlen

Mindeststandards für artgerechte Tierhaltung

Falls in einem Betrieb sowohl konventionelle als auch Bio-Lebensmittel produziert werden, müssen beide Herstellungsprozesse klar voneinander abgegrenzt sein

Die Einhaltung dieser Standards wird regelmäßig durch staatlich zugelassene Öko-Kontrollstellen überprüft. Die jeweilige Kontrollstelle muss bei Deklaration auf den Produkten mit angegeben werden. Und zwar in Form eines Codes, der nach folgendem Schema aufgebaut ist: DE-000-Öko-Kontrollstelle. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der entsprechenden Kontrollstelle.

Auch die Begriffe "bio", "öko" und "aus kontrolliert biologischem Anbau" sind durch die EG-Öko-Verordnung geschützt. Wenn ein Produkt mit dem Begriff "bio" oder "öko" vermarktet wird, müssen die Richtlinien der EG-Öko-Verordnung eingehalten und dies von einer Öko-Kontrollstelle kontrolliert werden.

(Die derzeit häufig verwendete Kennzeichnung "aus kontrolliertem Anbau" hat hingegen keine rechtsverbindliche Bedeutung. Sie ist daher eher als irreführend einzustufen.)

Das EU-Bio-Siegel ist eine freiwillige Kennzeichnung von zertifizierten Bio-Produkten. Bio-Produkte müssen also nicht zwangsläufig mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet sein.

Das Gütezeichen ist ein pragmatischer Kompromiss zwischen ökologischen Vorschriften und Ausnahmen, welche die Vergabe an viele Unternehmen und Produkte möglich machen. Diese Balance hat dem Siegel rasch zu weiter Verbreitung verholfen. Bio-Produkte sind laut unabhängigen Tests deutlich weniger schadstoffbelastet als konventionelle Lebensmittel. Und bleiben dabei erschwinglich. Es gibt noch wesentlich strengere Gütesiegel für Nahrungsmittel - diese sind dann jedoch oft auch teurer.

Neben dem EU-Biosiegel existieren noch viele andere Bio-Siegel und Gütezeichen, welche z.T. sehr unterschiedliche Standards garantieren.

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