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Autor: Patrick Berger
Datum: 12.11.2009
Views: 1622
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Externe Finanzierung – bedeutend für alle Betriebe

Eine Finanzierung lässt sich anhand ihrer Eigenschaften in verschiedenste Arten und Formen unterteilen. Bei Unternehmen spielt neben der Innen- sowie die Außenfinanzierung, oder auch externe Finanzierung, eine bedeutende Rolle. Diese Form der betriebswirtschaftlichen Finanzierung ist davon charakterisiert, dass der Betrieb entweder Fremd- oder Eigenkapital lukriert, welches aus Quellen stammt, die sich außerhalb des Unternehmens befinden. In Falle einer externen Finanzierung rühren die Mittel also keinesfalls aus der Leistungserstellung eines Betriebes her. Aus diesem Grund lautet der fachlich korrekte Terminus für die Herkunft derartiger Mittel auch externe Finanzierung. Erfolgt sie über Fremdkapital, so wird sie mittels Krediten ausgeführt. Handelt es sich hingegen um Eigenkapital, dann erhöht der Eigentümer selbst oder weitere Gesellschafter den vorhandenen Kapitalbetrag. Aber auch wenn neue Kapitalgeber ins Unternehmen geholt werden, handelt es sich um eine externe Finanzierung mit Hilfe von Eigenkapital. Zusammengefasst lässt sich die Außenfinanzierung demnach in die so genannte außenfinanzierte Eigenfinanzierung oder auch Beteiligungsfinanzierung, sowie in die außenfinanzierte Fremdfinanzierung, die auch Kreditfinanzierung genannt wird, unterteilen.

Eine von zwei sich unterscheidenden Voraussetzungen muss demnach für diese Form der Finanzierung gegeben sein. Einer Außenfinanzierung geht nämlich in jedem Fall eines der beschriebenen Szenarien voraus: entweder erhöhen betriebsinterne Financiers die bisherigen Kapitalbeträge oder neue Gesellschafter steigen in das Unternehmen ein und sorgen für ein angewachsenes betriebsinternes Kapital. Bei der externen Finanzierung spielen daneben aber noch weitere Akteure eine bedeutende Rolle, denn neben dem Unternehmenseigentümer sind noch weitere potenzielle Kapitalgeber zu nennen. Es handelt sich dabei unter anderem um Versicherungen oder Banken, die unternehmenseigene Arbeitnehmerschaft, die Kunden oder auch die Lieferanten des Betriebes. Als eine weitere Voraussetzung für eine externe Finanzierung muss zwischen den Parteien im Vorfeld ein so genannter Finanzierungsvertrag zum Abschluss gebracht werden. Inhalt dieses Vertrages über eine Beteiligung an einer externen Finanzierung sind die verbindlichen Rechte und Pflichten, welche auf Gegenseitigkeit beruhen, festgehalten.

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