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Infos zum Artikel
| Autor: |
Katrin Jüllich |
| Datum: |
29.04.2007 |
| Views: |
1065 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Zahnersatz, wer zahlt was? |
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Zahnarztbesuche können mitunter sehr unangenehm sein, doch heutzutage ist die Behandlung beim Zahnarzt in mehreren Hinsichten Unangenehm. Erstens wegen den Schmerzen und zweitens wegen dem Finanziellen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur noch die Grundversorgung beim Zahnarzt. 2-mal im Jahr sollte jeder zum Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Für diese Vorsorgeuntersuchung ist man von der Praxisgebühr befreit. Einmal wird bei einer Vorsorgeuntersuchung der Zahnstein entfernt.
Muss der Patient wegen Beschwerden zum Zahnarzt oder wird bei der Vorsorgeuntersuchung ein Zahndefekt entdeckt, wird die Praxisgebühr fällig.
Zahnbehandlungen wie Füllungen, Kariesentfernung, etc. werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei allen anderen Leistungen wird nur noch ein Pauschalbetrag gezahlt, auf dem Rest, der meist sehr hoch ist, bleibt der Patient sitzen und muss dies aus seiner eigenen Tasche bezahlen.
1000€ für ein Implantat hat kein gewöhnlicher Patient einfach so herumliegen. Bei vielen Patienten muss eben eine Lücke bleiben, da sie sich den notwendigen Zahnersatz nicht leisten können.
Es gibt Alternativen. Die so genannten Zahnzusatzversicherungen. Diese werden von Privaten Krankenkassen und mittlerweile auch von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Der Patient kann sich dabei für verschiedene Tarife und Leistungen entscheiden.
In der Regel sind die Tarife bei den Anbietern gestaffelt. Beim „Basistarif“ bekommt der Versiechungsnehmer 50% der Kosten erstattet. Im „mittleren“ Tarif werden zwischen 70 und 80 Prozent der Kosten erstattet und bei den “Komfort“ Tarifen werden 90 bis 95% der Kosten erstattet. Einen gewissen Beitrag muss der Versicherungsnehmer also auch hier Zahlen.
Bei der Zahnversicherung ist ein Versicherungsvergleich sehr Ratsam, denn die Leistungen der Versicherungen sind sehr unterschiedlich. Außerdem sind die Auszahlungsgrenzen gestaffelt. Man erhält z.B. den vollen Satz erst, wenn man bei einem Versicherer mindestens 5 Jahre versichert ist. Zuvor fällt die Zuzahlung geringer aus.
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