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Autor: Kerstin Becker
Datum: 25.04.2007
Views: 2818
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Schäden am Fahrzeug durch Steinschlag

Mit Steinschlag bezeichnet man den Abgang von Geröll, der durch Faktoren wie verwittertes Gestein, Erosion, unachtsame Bergswanderer, Schmelzwasser oder starken Regen ausgelöst wird.

Insbesonders auftauendes Eis und Schnee in den Frühjahrsmonaten ist gefährlich, weil sich durch das Schmelzwasser zuvor festgefrorenes Gestein ablösen kann. Dies stellt eine oft unterschätzte Bedrohung für Kletterer dar, da kaum abzusehen ist, wann sie auftreten. Wer im Gebirge unterwegs ist, sollte daher vor allem im Frühjahr und nach Schlechtwetterphasen an die passende Schutzausrüstung (Kopfschutz!) denken.

Auch Autofahrer sind gefährdet. Im gebirgigen Gebieten besteht z.B. die Gefahr, dass plötzlich Felsbrocken auf der Fahrbahn liegen oder von Berghängen auf das vorbeifahrende Auto stürzen. Eine weniger gefährliche, aber weitaus häufigere Art von Steinschlagschaden kann auftreten, wenn vorausfahrende Autos kleine Steine herumschleudern und damit Glas- oder Lackschäden am nachfolgenden Fahrzeug verursachen. Diese Steinschlag-Schäden gelten als nicht vermeidbares Risiko, das man als Fahrzeugführer nicht vermeiden kann. Verursacher von Steinschlagschäden können daher vom Geschädigten nicht belangt werden, wessen Auto durch Steinschlag geschädigt wurde kann sich die entstehenden Werkstattkosten durch die KFZ Teilkaskoversicherung erstatten lassen.

Kleiner Tip bei Glasschäden durch Steinschlag: Nutzt man die Möglichkeit, eine kostengünstige Steinschlag-Reparatur am Autoglas durchführen zu lassen anstatt das Glas komplett austauschen zu lassen, verzichtet der Versicherungsanbieter manchmal sogar auf die Selbstbeteiligung.

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