Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Andreas Mettler
Datum: 27.05.2009
Views: 1766
Bewertung
Unsere Leser bewerten diesen Artikel mit 2 von 5 Sternen
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 2 von 5
bei 11 Bewertung(en)

Steuern oder Zulagen?

Riestern ist mittlerweile nicht nur ein im Duden eingetragener Begriff, der den Umgang mit dieser speziellen privaten Altersvorsorge umschreibt, sondern wird auch immer beliebter. Nach Anlaufschwierigkeiten kurz nach der Einführung der Riester Rente in 2002 wurden im Kalenderjahr 2008 bereits über 12 Millionen neuer Riester Verträge abgeschlossen. Dazu beigetragen haben sicherlich auch die vielen Neuerungen in dieser Rente. Die Zulagen (allerdings ebenso die prozentualen Beiträge) wurden schrittweise erhöht, seit 2006 gibt es die so genannte „Unisex – Förderung“, die bewirkt, dass Männer und Frauen die gleiche Fördersumme erhalten. In 2008 kam das Wohn Riestern hinzu, das die Möglichkeit bietet, einen Riester – Bausparvertrag abzuschließen, der schon vor der Zuteilungsreife für den Bau oder Kauf einer Immobilie eingesetzt werden kann. Ebenso seit 2008 gibt es die Förderung junger Sparer, die bei einem Vertragsabschluss vor dem vollendeten 25. Lebensjahr im ersten Vertragsjahr 200 Euro extra erhalten. Gehen wir jedoch einmal von einem Arbeitnehmer aus, der schon einige Jahre im Beruf steht, gut verdient und verheiratet ist. Hier heißt es rechnen bei der Riester Rente, denn es gilt sowohl mit den Zulagen zu jonglieren – Schlagworte sind hier „unmittelbar und mittelbar zulagenberechtigt“- sowie „wie auch durchzurechnen, ob ein über die Grundeinlagen hinaus gehender Beitrag in den Riester Vertrag nicht erheblich mehr Steuervorteile bringt. Bis zu 2.100 Euro jährlich lassen sich durch entsprechende Sparsummen erwirtschaften. Bei Verheirateten ist generell zu prüfen, ob beide Ehepartner einen entsprechenden Vertrag brauchen. Ist nur ein Ehepartner berufstätig und sozialversicherungspflichtig, so ist der andere Partner mittelbar zulageberechtigt und es kann auf diese Weise die doppelte Grundzulage auf den Beitrag angerechnet werden.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2025 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz