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Autor: Markus Köhler
Datum: 11.05.2009
Views: 1380
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Was bedeutet vorvertragliche Anzeigepflicht

Wer eine Versicherung abschließen möchte, muss sich entweder an einen Versicherungsvermittler wenden oder selbst im Internet auf die Suche nach einem passenden Angebot gehen. Egel für welchen Weg man sich auch entscheidet, die Abwicklung läuft in beiden Fällen fast identisch ab. Denn nachdem man das Angebot von der Versicherung erhalten hat, stellt man einen Antrag und reicht diesen zur Prüfung an das Versicherungsunternehmen weiter. Im Hause der Versicherung wird dann ein Sachbearbeiter den Antrag auf Richtigkeit prüfen, das Risiko einschätzen und den Antrag annehmen. Der Endkunde erhält dann zum Abschluss dieses Prozesses die Versicherungspolice per Post direkt zugeschickt.

Soweit hört sich das Ganze ja recht einfach und simpel an. Die Tücken liegen jedoch in der Antragstellung, wenn die Versicherung gewisse Angaben vom Endkunden wissen möchte. So wird es doch ein wenig komplizierter, wenn das Versicherungsunternehmen aufgrund der Versicherungsart nach dem aktuellen Gesundheitszustand oder den Erkrankungen in der Vergangenheit fragt. Dies ist meist dann der Fall, wenn es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Zusatzversicherung oder Krankenversicherung handelt. Denn hier ist der Gesundheitszustand die Grundlage für die spätere Risikoprüfung und die Entscheidung der Versicherung, ob der Antrag wie gestellt angenommen werden kann oder ob ein Risikozuschlag vereinbart werden muss. Bei sehr schweren Vorerkrankungen kann es durchaus auch einmal vorkommen, dass die Versicherung den Antrag ablehnt. Denn diese Angaben fallen laut Versicherungsvertragsgesetz und die vorvertraglichen Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers. Macht er hier falsche Angaben oder verschweigt sogar risikorelevante Informationen, so kann die Versicherung später den Versicherungsvertrag kündigen oder die Versicherungsleistung verweigern. Denn es liegt dann eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor, die die Versicherung zu diesem Handeln autorisiert.

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