Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Alexander Szebarek
Datum: 13.04.2009
Views: 1914
Bewertung
Bisher nicht bewertet
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 0 von 5
bei 0 Bewertung(en)

Herr der Garage

Bei Erstellung einer Garage müssen einige behördliche Schritte unternommen werden, damit der Bauherr mit seinem Vorhaben beginnen kann. Als ersten Schritt begibt sich der Bauherr mit den bereits erstellten Plänen, welche auch die Ausmaße des Unterfangens klar und deutlich veranschaulichen, in die direkt umliegende Nachbarschaft und holt sich in einer persönlichen Unterredung mit den Anrainern die Genehmigung für die Errichtung. Oft ist es aufgrund der benötigten Ausmaße der Fall, dass die Garage direkt an das Grundstück des Nachbarn anschließt, was dessen Wert mindern könnte und genau solche Fallbeispiele gehören bereits im Vorhinein unterzeichnet und geklärt.
Sind in der Umgebung alle Bewohner mit der Erweiterung des Hauses um eine Garage einverstanden, begibt sich der Bauherr zum Bauamt der Gemeinde oder der Stadt und reicht den Antrag zu dessen Bewilligung ein. Wenn der Bauherr seine Aufgaben an einen Architekten oder einen Bauingenieur bereits im Vorhinein abgegeben hat, werden diese den Gang zu den Ämtern erledigen. Dies gestaltet sich natürlich wesentlich einfacher, da Wege zum Bauamt für Vertreter dieser Berufsgruppen Alltag und Routine sind. Wenn die Genehmigung bewilligt wurde, gilt sie für die folgenden drei Jahre, wobei in diesem Zeitraum mit dem Bau begonnen werden muss, dieser aber nicht bereits wieder abgeschlossen sein muss.
Ist die Garage dann fertig gestellt, spielt es keine Rolle, ob diese in Eigenregie erstellt wurde oder man sich die Vorteile einer Fertiggarage zu Nutze gemacht hat. Nach der Fertigstellung folgt eine grundlegende Überprüfung des Bauamtes, wobei die Statik geprüft wird, welche darüber befindet, ob die Garage überhaupt tauglich ist, auch Tauglichkeitsprüfung genannt, sowie die Begrenzungen und ob diese vom Bauherrn eingehalten wurden.
Befindet das Bauamt alle diese Punkte für erfüllt und alle Funktionsweisen für funktionstüchtig, so steht einer umgehenden Nutzung der Garage nichts mehr im Wege und das Auto und die restlichen Utensilien können eingeräumt werden.
Der Bau einer Garage macht sich meist schon vom ersten Moment ihrer Nutzung an bezahlt, und dabei ist noch nicht einmal die Rede von der jahrzehntelangen Stabilität, die Qualitätsarbeit heutzutage garantiert.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz